Der Artikel erschien am 11.10.2026
Die Geheimdienste und ihre Kontrolleure Teil 5
Die Konkurrenz im Visier
Eine Behörde beobachtet eine Oppositionspartei. Die Behörde untersteht einem Ministerium der Regierung, deren Parteien mit dieser Opposition um Stimmen konkurrieren. Im Parlament scheitern deren Kandidaten für die geheime Kontrolle. Die Konstruktion ist legal organisiert. Politisch bleibt sie brisant: Wer schützt den Verfassungsschutz davor, zum Instrument der Machterhaltung zu werden?
Der Verfassungsschutz besitzt etwas, worum ihn jeder Wahlkampfstratege beneiden könnte: Er spricht mit der Autorität des Staates. Wenn ein Parteiredner seinen Gegner einen Extremisten nennt, hört der Bürger einen Parteiredner. Wenn ein Bundesamt es tut, hört er die Republik. Das macht aus einer behördlichen Bewertung noch keine Wahrheit. Es macht sie aber zu einer politischen Macht, und zwar zu einer, die der Wettbewerber nicht besitzt.
Genau darum geht es im letzten Teil dieser Serie. Nach den Diensten, ihren parlamentarischen Aufsehern, den Gefahren des Machtmissbrauchs und den Milliarden hinter verschlossenen Türen führt die Frage nach der Kontrolle an ihren empfindlichsten Punkt. Was geschieht, wenn die kontrollierte Behörde ausgerechnet jene Partei beobachtet, deren Vertreter bei der vertraulichen Kontrolle fehlen?
Wir legen dabei offen, was belegt ist und was nicht. Belegt sind drei gerichtliche Grenzziehungen gegenüber staatlichen Stellen: gegen eine öffentliche Prüffall-Bezeichnung, gegen eine vorläufige Hochstufung und gegen einen Bundesinnenminister, der sein Amt im Parteienstreit benutzte. Nicht belegt ist ein geheimer Auftrag, die AfD zu beschädigen. Ebenso wenig lässt sich ein konkreter Einzelschaden nachweisen, den die AfD durch die amtlichen Einstufungen erlitten hätte. Ob aus den belegten Fällen ein Muster wird, muss der Leser selbst beurteilen. Das Material dafür liegt vor.
Die AfD darf kritisiert, ihre Programmatik geprüft, gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen muss vorgegangen werden. Doch der Staat gehört auch den Bürgern, die AfD wählen. Seine Behörden sind keine zusätzliche Wahlkampfabteilung der Parteien, die gerade regieren. Wer diesen Unterschied für eine Spitzfindigkeit hält, hat das Problem bereits übersehen.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
- Kategorie: Demokratie und Wahlen
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Der Artikel erschien am 10.10.2026
Die Geheimdienste und ihre Kontrolleure Teil 4
Die Milliarden hinter der verschlossenen Tür
Die Republik zahlt ihren Nachrichtendiensten Milliarden. Was die mit dem Geld treiben, prüfen elf Abgeordnete unter Schweigepflicht, ausgewählt von jener Mehrheit, die die Regierung trägt. Den Bürger, in dessen Namen das alles geschieht, lässt man mit einer Summe zurück und mit der Versicherung, es sei alles in Ordnung.
Beim Militärischen Abschirmdienst mussten es noch einmal 90 Millionen Euro sein. Überplanmäßig, obendrauf auf den Ansatz für 2026. Die öffentliche Begründung kommt mit drei Wörtern aus: „Vorziehen einer Maßnahme“. Welche Maßnahme, warum jetzt, mit welchem Nutzen? Das Bundesfinanzministerium, so vermerkt die Haushaltsunterrichtung, habe am 12. Mai 2026 dem Vertrauensgremium des Bundestages geschrieben. Der Betrag ist bekannt. Die Erklärung liegt hinter der Tür.1
90 Millionen Euro, drei Wörter. Wäre ein Bürger mit dieser Auskunft bei seiner Sparkasse erschienen, er hätte nicht einmal einen Dispo bekommen. Gewiss: Die drei Wörter sind die öffentliche Begründung, nicht notwendig die gesamte Auskunft an die Kontrolleure. Was das Finanzministerium dem Vertrauensgremium schrieb, wissen wir nicht. Gerade das ist der Punkt: Der Staat verlangt für seine Geheimdienste Vertrauen auf Vorschuss, und der Bürger kann nicht erkennen, ob es verdient war.
Das ist die parlamentarische Kontrolle im Reich der geheimen Kassen. Kein herrenloser Geldsack, kein rechtsfreier Raum. Ein ordentlich beschrifteter Vorgang vielmehr, mit Kapitelnummer, Haushaltsstelle und zuständigem Empfänger. Wer darin schon einen Missbrauch sähe, hätte nichts bewiesen. Wer darin schon eine wirksame Kontrolle erkennen wollte, hätte ebenso wenig bewiesen, nur bequemer geschlossen.
Nach der Frage nach Vorteilsnahme und politischer Einflussnahme fragt diese Serie nun nach dem Geld. Geheime Macht kostet. Sie braucht Personal, Technik, Gebäude, Beschaffungen. Wer wissen will, wie weit die Aufsicht reicht, muss fragen, wer die Rechnungen sieht. Und wer sie zurückweisen dürfte, wenn er wollte.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
- Kategorie: Demokratie und Wahlen
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Der Artikel erschien am 09.10.2026
Die Geheimdienste und ihre Kontrolleure Teil 3
Wenn der Apparat den Aufseher kennt
Staatsgeheimnisse lassen sich verkaufen. Private Geheimnisse lassen sich gegen Menschen verwenden. Wo Nachrichtendienste ihre Befugnisse überschreiten, geraten deshalb nicht allein Akten und Agenten in Gefahr. Bedroht ist auch die Freiheit jener, die den Apparat beaufsichtigen sollen. Die Geschichte kennt bezahlten Verrat, gekaufte Stimmen und den Zugriff eines Dienstes auf die Unterlagen seiner parlamentarischen Kontrolleure. Sie liefert Gründe für Misstrauen. Und sie stellt eine unbequeme Frage: Wie lange noch können wir sicher sein, dass unsere Kontrolleure tatsächlich kontrollieren, und nicht nur kontrolliert werden?
Der Mann brauchte keine Regierungsgewalt. Ihm genügte der Zugang zu Unterlagen. Markus R., Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, gab zwischen 2008 und 2014 mehr als 200 Dokumente an die amerikanische CIA weiter. Dafür erhielt er mindestens 80.000 Euro. Im März 2016 verurteilte ihn das Oberlandesgericht München wegen Landesverrats und der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu acht Jahren Haft. Unter dem verratenen Material befand sich eine Datenbank mit Tarnnamen und wirklichen Namen deutscher Agenten im Ausland.[1]
Für den Verkäufer war es ein Zusatzgeschäft. Für die Betroffenen konnte es um ihr Leben gehen.
Im ersten Teil dieser Serie ging es um die Aufsicht über die Dienste, im zweiten um die Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums, ihre Qualifikation und ihre Unabhängigkeit. Nun geht es um den Preis unzureichender Kontrolle. Er wird nicht immer in Geld bezahlt. Mitunter besteht er aus einer unterlassenen Frage, einer beschädigten Existenz oder einer politischen Entscheidung, deren tatsächliche Beweggründe der Wähler nie erfährt. Und ja, es geht auch um die unbequeme Möglichkeit, dass gerade dieser Preis heute gezahlt wird, während wir diesen Text lesen.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
- Kategorie: Demokratie und Wahlen
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Der Artikel erschien am 08.10.2026
Die Geheimdienste und ihre Kontrolleure - Teil 2
Sechs Abgeordnete vor einer verschlossenen Tür
Vier Juristen, ein Lehrer und ein Verwaltungsfachmann sollen die Bundesregierung beim Umgang mit ihren Nachrichtendiensten kontrollieren. Sie bringen unterschiedliche Erfahrungen mit. Ihre Lebensläufe beantworten jedoch nur einen Teil der entscheidenden Frage: Wer besitzt neben dem nötigen Wissen auch die Unabhängigkeit, der eigenen Regierung auf die Finger zu sehen? Und was nützt der beste Lebenslauf, wenn die Akte, die man öffnet, zur Hälfte schwarz ist?
Nach der im ersten Teil dieser Serie behandelten Affäre um den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, richtet sich der Blick auf die parlamentarischen Aufseher. Wer sind die Abgeordneten, denen die Republik Einblick in ihre verschlossenen Akten gewährt? Was haben sie gelernt, welche Behörden kennen sie, und welche Erfahrung bringen sie für eine Aufgabe mit, deren Erfolg die Öffentlichkeit nur begrenzt nachprüfen kann?
Sechs Personen stehen derzeit auf der namentlichen Mitgliederliste des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Marc Henrichmann führt den Vorsitz, Konstantin von Notz ist sein Stellvertreter. Hinzu kommen Heiko Hain, Alexander Throm, Daniel Baldy und Sonja Eichwede. Drei weitere Plätze bleiben unbesetzt, zwei für die AfD und einer für Die Linke. Fünf der gewählten Mitglieder gehören den Regierungsfraktionen an. Von Notz ist der einzige Vertreter einer Oppositionsfraktion.1
Die Zusammensetzung verdient eine genaue Betrachtung. Weder ein akademischer Titel noch ein langjähriges Parteiamt bescheinigt bereits die Fähigkeit zur wirksamen Geheimdienstkontrolle. Umgekehrt macht ein beruflicher Werdegang außerhalb von Polizei und Nachrichtendiensten einen Abgeordneten nicht ungeeignet. Die folgenden Porträts unterscheiden deshalb zwischen belegbaren Stationen und ihrer politischen Bewertung. Die amtlichen Kurzbiografien beruhen überwiegend auf Selbstauskünften. Über das tatsächliche Verhalten in geheimen Sitzungen geben sie keine Auskunft.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
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Der Artikel erschien am 07.10.2026
Die Geheimdienste und ihre Kontrolleure - Teil 1
Der Fall Hanning und die Wächter im Halbdunkel
Ein früherer Geheimdienstpräsident sitzt in Haft. Der Verdacht trifft einen Mann, der einst Staatsgeheimnisse hüten sollte. Hinter der Affäre lauert eine zweite, politische Frage: Wer beaufsichtigt Deutschlands Nachrichtendienste, und was ist eine Kontrolle wert, die mögliche Missstände erst Jahre später zu Gesicht bekommt?
Am 6. Oktober schlug die Bundesanwaltschaft zu. Sie ließ August Hanning festnehmen, von 1998 bis 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes, und mit ihm seinen früheren Büroleiter Manfred D. Der Vorwurf wiegt schwer: landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat, geheimdienstliche Agententätigkeit. D. soll Beihilfe geleistet haben. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.1
Schon der Verdacht allein sprengt den Rahmen eines gewöhnlichen Strafverfahrens. Gerät der frühere Chef des deutschen Auslandsnachrichtendienstes ins Visier der Staatsschützer, dann steht die Glaubwürdigkeit eines ganzen Apparats auf dem Spiel. Ein Dienst, der Gefahren erkennen, fremde Absichten durchschauen und Geheimnisse bewahren soll, muss sich plötzlich fragen lassen, wie gut er die eigenen Verhältnisse kennt.
Nach der Darstellung der Bundesanwaltschaft soll eine vermutlich 2010 getroffene Vereinbarung Hanning gegen Bezahlung mit internen Informationen versorgt haben. Bis Juni 2022 seien ihm annähernd zweitausend Dokumente zugegangen. Eine aus eingestuften Erkenntnissen erstellte Analyse sei für einen Mitarbeiter eines fremden Sicherheitsapparates bestimmt gewesen; ob sie ihn erreichte, sei ungeklärt. Daneben beschreiben die Ermittler einen längerfristigen Informationsaustausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes.1
Die Tragweite bemisst sich nicht allein nach der Zahl der Papiere. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung soll darunter besonders heikles Material über das iranische Atomprogramm, die russische Armee und Erkenntnisse ausländischer Partner gewesen sein. Das sind Medienangaben zum Ermittlungsstand, keine gerichtlich bewiesenen Feststellungen. Auch der Weg, auf dem die Unterlagen den Dienst verlassen haben sollen, liegt öffentlich bislang im Dunkeln.2
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
- Kategorie: Demokratie und Wahlen
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Weiterlesen: Die Geheimdienste und ihre Kontrolleure - Teil 1