Der Artikel erschien am 28.02.2026
Unser Land, unser Volk, unser Sieg?
Das Kölner Urteil und die mühsame Rückkehr zur politischen Vernunft
Es war einer jener Momente, in denen die Bonner Republik im Berliner Gewand noch einmal kurz aufzuatmen schien. Die Nachricht flimmerte am späten Donnerstagvormittag über die Ticker, und in den Redaktionsstuben, den Fraktionssälen des Bundestages und den Hinterzimmern der Unionsschaltzentralen machte sich für den Bruchteil einer Sekunde so etwas wie Erleichterung breit. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), so die Kunde aus Köln, dürfe die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ führen und behandeln [1].
Alice Weidel, die Co-Vorsitzende der Partei, sprach umgehend von einem „großen Sieg für die Demokratie und den Rechtsstaat“ [2]. In der Unionsfraktion gab man sich betont gelassen. Man habe doch immer gesagt, man solle die juristischen Schritte abwarten. Doch die Erleichterung währte nur kurz. Sie wich jener bleiernen Ratlosigkeit, die die bürgerliche Mitte seit geraumer Zeit erfasst hat. Denn der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ist ein Menetekel. Er ist kein Freispruch, sondern ein Aufschub. Und er zwingt die Republik, eine Frage zu stellen, die bisher nur geflüstert wurde: Ist die AfD am Ende gar nicht der radikale Fremdkörper, als der sie beschrieben wird, sondern die verlorene Tochter des deutschen Konservatismus, die nun an die Familientafel zurückdrängt?
Die Nuancen der „Gesamtprägung“ vs. Behörden-Rhetorik
Die Richter in Köln haben in einer 76-seitigen Eilentscheidung etwas formuliert, was den Strategen im Konrad-Adenauer-Haus wie blanker Hohn vorkommen muss. Sie konzedierten dem Verfassungsschutz zwar, dass es innerhalb der AfD „hinreichende Gewissheit“ für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe [3]. Doch dann folgt der für das Verfahren entscheidende Dreh: Diese Bestrebungen, so das Gericht, prägten die Partei „nicht in einer Weise“, dass ihrem „Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“ [4].
Hier zeigt sich das Versagen einer jahrelangen Strategie der Sicherheitsbehörden. Das Bundesamt fü Verfassungsschutz (BfV) hat unter politischem Druck eine Rhetorik entwickelt, die auf der „Dehnung des Verdachts“ basiert. Indem man Teilbereiche der Partei isoliert betrachtet und diese zum Pars pro Toto für das Ganze erklärt, wurde ein Framing geschaffen, das mediale Schlagzeilen füttert, aber vor dem Verwaltungsrichter zerbricht. Das Gericht rügt damit indirekt eine Praxis, bei der der Geheimdienst zum politischen Akteur wird, der versucht, die Gesamtprägung einer Partei durch die Lupe ihrer radikalsten Ränder zu definieren [5]. Das Bundesinnenministerium hat nun angekündigt, das mehr als 1000 Seiten lange Gutachten des Verfassungsschutzes einer „vertieften Prüfung“ zu unterziehen – ein Eingeständnis, dass die Eile der politischen Klassifizierung vor Gericht nicht standhielt .
Auch beim Thema „Remigration“ fehlen laut dem Gericht konkrete Belege für verfassungsfeindliche Pläne der Gesamtpartei. Der Begriff bleibe in den Äußerungen der Partei diffus. Es sei nicht mit der erforderlichen Gewissheit belegt, dass die AfD deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund rechtlich abwerten oder undifferenziert ausweisen wolle . Der Verfassungsschutz habe seine Einschätzung ausschließlich auf offene Quellen gestützt und keine nachrichtendienstlichen Informationen über etwaige geheime Pläne vorgelegt – ein bemerkenswerter Hinweis auf die Grenzen nachrichtendienstlicher Arbeit, wenn es um die Bewertung einer Partei geht, die längst im parlamentarischen Alltag angekommen ist.
Die Falle der Kontaktschuld: Der Fall Sellner
Ein besonders brisantes Element dieser Debatte ist die Figur des Martin Sellner. Der österreichische Aktivist wird in der medialen Aufarbeitung immer wieder als ideologischer Taktgeber der AfD inszeniert [6]. Doch hier offenbart sich die Schwäche eines Framings, das auf Kontaktschuld basiert: Sellner ist weder Deutscher noch Mitglied der AfD. Er besitzt in der Partei kein Amt, kein Stimmrecht und keine formale Funktion. Der Bundesvorstand der AfD hat im Februar 2026 sogar eine ausdrückliche Aufforderung an alle Gliederungen verschickt, „keine Parteiveranstaltungen mit Herrn Martin Sellner durchzuführen“ . Die Mail ist zwar keine sanktionierbare Regel, sondern lediglich eine Empfehlung – aber sie zeigt das Bemühen der Parteispitze um Abgrenzung, wohl auch aus Furcht vor einem möglichen Verbotsverfahren .
Das Gericht in Köln griff diese Diskrepanz auf. Forderungen nach „Remigration“, wie sie Sellner propagiert, seien zwar problematisch, es fehle jedoch der „konkrete Beleg“ dafür, dass die AfD als Gesamtpartei diesen Begriff in eine staatliche Vertreibungspolitik deutscher Staatsbürger übersetzen will [7]. In der Tat unterscheidet Sellners Konzept zwischen drei Gruppen: Asylbewerber, die in exterritorialen Zentren untergebracht werden sollen; Ausländer mit Bleiberecht, deren Aufenthaltsstatus bei „Fehlleistungen“ entzogen werden könnte; und schließlich „nicht assimilierte“ deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die durch „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hohen Anpassungsdruck“ zur Auswanderung gedrängt werden sollen . Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Konzept als mit der Menschenwürde unvereinbar bewertet, weil es deutschen Staatsbürgern kein uneingeschränktes Bleiberecht zugesteht .
Die AfD-Führung verweist demgegenüber auf ihr eigenes Positionspapier, das sich auf die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer beschränkt . In einem Strategiepapier für die Bundestagsfraktion taucht der Begriff „Remigration“ bewusst nicht auf – ein Zugeständnis an die juristische Lage, denn wer Sellners Deutung des Begriffs offiziell übernähme, würde der Einstufung als verfassungsfeindlich Vorschub leisten . Wer Sellners radikale Thesen eins zu eins der AfD zuschreibt, verlässt den Pfad der juristischen Kausalität. Es ist der Versuch, eine Partei über externe Akteure zu delegitimieren – ein rhetorischer Trick, der die Grenze zwischen politischem Aktivismus und staatlicher Sicherheitsaufgabe verwischt.
Allerdings wäre es naiv, die Verbindungen zu unterschlagen. Der thüringische AfD-Landeschef Björn Höcke postete auf sozialen Netzwerken ein Bild mit Sellners Buch und gab eine lobende Leseempfehlung ab . Die Brandenburger Landtagsabgeordnete Lena Kotré trat gemeinsam mit Sellner bei einer öffentlichen Veranstaltung auf . Und im Januar 2026 trafen sich AfD-Abgeordnete mit Sellner im Thüringer Landtag . Die Parteispitze ist bemüht, diese Kontakte zu unterbinden – aber die Basis, vor allem im Osten, denkt vielfach anders. Die Frage, wie die AfD mit Sellner umgeht, ist zu einer Zerreißprobe geworden zwischen dem taktischen Kalkül der Bundesführung und der ideologischen Nähe der Höcke-Anhänger .
Die Erosion der Mitte und das Dilemma der Union
Damit bestätigt das Gericht unfreiwillig, was Soziologen seit Jahren diagnostizieren: Die AfD ist kein Betriebsunfall der Geschichte, sondern das Produkt einer schleichenden Erosion des bürgerlichen Lagers. Sie ist die Nachfolgepartei jener Union, die sich unter Angela Merkel von ihren konservativen Fundamenten verabschiedet hat [8]. Die Gründungsgeschichte der AfD im Jahr 2013 war keine Geburt aus dem Nichts: Es waren Honoratioren, Hochschullehrer und gestandene Publizisten wie Bernd Lucke oder Konrad Adam, die sich gegen die Euro-Rettungspolitik sammelten – eine Klientel, die einst bei der Union oder der FDP zu Hause war.
Oft wird angeführt, dass etwa 20 Prozent der Partei als „gesichert rechtsextrem“ gelten. Doch Kritiker weisen darauf hin, dass diese Zahl selbst das Ergebnis eines gezielten Framings durch eine Koalition aus Medien und politischen Gegnern ist. Indem man die Partei in diese 20 Prozent „Extremisten“ und 80 Prozent „Mitläufer“ spaltet, versucht man, die bürgerliche Basis zu isolieren. Doch das Kölner Urteil macht deutlich: Solange die 80 Prozent die Struktur und das Programm dominieren, bleibt die Partei im Rahmen des demokratischen Wettbewerbs [9]. Das Gericht sah in Teilen des AfD-Wahlprogramms zwar klare Verstöße gegen die Verfassung – Forderungen wie ein Verbot von Minaretten oder ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst seien mit der Religionsfreiheit unvereinbar. Diese Forderungen reichten aber nicht aus, um der Partei eine verfassungsfeindliche Grundtendenz zu attestieren .
Für die heutige Union ist das Kölner Urteil ein Desaster. Wenn das Gericht bestätigt, dass die AfD in der Gesamtbetrachtung noch im bürgerlichen Spektrum verankert ist, verliert die „Brandmauer“ ihre moralische Statik. Die AfD besetzt nun genau jene Grauzone, die traditionell das Reservat der Union war: konservativ genug, um die Stammtische zu erregen, aber nicht so extremistisch, dass man sie juristisch ächten könnte.
Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster geißelte den Vorstoß gegen die AfD folgerichtig als „politischen Schnellschuss“, der den Sicherheitsbehörden einen „Bärendienst“ erwiesen habe [11]. Die Strategie, die Opposition durch den Inlandsgeheimdienst kleinhalten zu wollen, hat sich als Bumerang erwiesen. Dabei zeigen die Umfragen für die anstehenden Landtagswahlen ein düsteres Bild: In Sachsen-Anhalt steht die AfD bei 40 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei 38 Prozent . In Thüringen hat sich längst eine Regierungspraxis etabliert, in der eine Minderheitsregierung mit wechselnden Mehrheiten arbeitet – und die CDU steht vor dem Dilemma, entweder auf die Linke oder auf die AfD zugehen zu müssen .
In der Migrationspolitik, im Verhältnis zu Russland oder in der Kritik am „Wokeismus“ hat die AfD die Deutungshoheit übernommen, weil die Union sich scheut, ihre alten Positionen wiederzubeleben – aus Angst, selbst in das Raster des Verfassungsschutzes zu geraten [12]. Friedrich Merz hatte 2018 noch getönt, er werde die AfD „halbieren“. Heute liefern sich Union und AfD ein Kopf-an-Kopf-Rennen .
Ein ungebetener Gast am Tisch
Was bleibt, ist ein politisches Vakuum. Die AfD darf sich als Siegerin der Rechtsstaatlichkeit fühlen. Das Kölner Urteil hat die Hürden für eine Stigmatisierung drastisch erhöht. Der Rechtsstaat hat klargestellt, dass er nicht dazu da ist, unliebsame politische Konkurrenz per Behördenstempel auszuschalten, solange die Gesamtprägung der Partei nicht nachweislich verfassungsfeindlich ist [13].
Das Gericht hat der Partei zugestanden, dass sie sich in Wahlprogrammen und öffentlichen Verlautbarungen um eine gemäßigte Sprache bemüht – ein Spagat, den die Führung um Weidel und Chrupalla exerziert, um nicht noch mehr Stimmen an radikalere Konkurrenten zu verlieren und um die juristische Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz zu gewinnen . Die Empfehlung des Bundesvorstands, Kontakte zu Sellner zu unterlassen, ist Teil dieser Strategie . Ob sie verfängt, ist offen – der Flügel um Björn Höcke denkt vielfach anders.
Für die Union bedeutet das: Der ungebetene Gast sitzt am Tisch. Er spricht lauter, er provoziert, und er fordert sein Erbe ein. In Drochtersen, einer kleinen Gemeinde in Niedersachsen, wo die AfD bei der Bundestagswahl auf 24 Prozent kam, diskutiert man bereits, wie man mit der Partei umgehen soll – sachlich und respektvoll, aber ohne politische Gleichsetzung, wie es heißt . Es ist das Abbild einer größeren Unsicherheit. Die CDU muss sich entscheiden: Will sie den Gast weiterhin ignorieren, während er das Haus umräumt, oder muss sie anerkennen, dass ein Teil ihrer eigenen Geschichte nun auf der anderen Seite des Plenarsaals sitzt? Das Jahr 2026, mit seinen fünf Landtagswahlen, wird zur Schicksalsfrage für den deutschen Konservatismus .
Quellen
1. Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung zum Beschluss vom 26.02.2026 (Az. 13 L 2020/24).
2. AfD-Bundesvorstand, Presseerklärung zur Entscheidung des VG Köln, Berlin, 27.02.2026.
3. Bundesamt für Verfassungsschutz, Jahresbericht 2025, Kapitel IV: „Bestrebungen gegen die FDGO“.
4. Juristische Analyse, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 09/2026, S. 412–418.
5. Kritische Sicherheitsforschung, „Die Expansion des Extremismusbegriffs“, Universität Leipzig, 2025.
6. Recherche-Netzwerk Correctiv, Dokumentation „Das Treffen von Potsdam“, Update 2026.
7. Verwaltungsgericht Köln, Begründung zur Eilentscheidung, S. 44–46 (Abschnitt Remigration).
8. Münch, Ursula, Die Erosion der Volksparteien, Berlin 2025.
9. Studie zur Parteiensoziologie, „Framing und Fakten: Die AfD in der medialen Wahrnehmung“, IfS, 2026.
10. Gauland, Alexander, Anleitung zum Konservatismus, Reden und Schriften 2013-2026.
11. Sächsisches Staatsministerium des Innern, Protokoll der Innenministerkonferenz (IMK) Frühjahr 2026.
12. CSU-Landesgruppe, Klausurtagung Kloster Banz, Abschlusserklärung Januar 2026.
13. Bundesverfassungsgericht, Grundsatzurteil zur Parteienfinanzierung und Extremismusbegriff, Karlsruhe 2024.
14. FAZ-Berichterstattung zur Remigrationsdebatte, Februar 2026.
15. Deutschlandfunk, Bericht zur Prüfung des Verfassungsschutz-Gutachtens, 28.02.2026.
16. Ruhr24, Bericht zum AfD-Kontaktverbot gegenüber Sellner, Februar 2026.
17. Der Freitag, Analyse zu den Landtagswahlen 2026 und der Unionskrise, Januar 2026.
18. nd-aktuell, Strategiepapier der AfD-Fraktion, August 2025.
19. Tageblatt, Bericht zur Kommunalpolitik in Drochtersen, Februar 2026.
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