Der Artikel erschien am 27.07.2026
Zensur made in Germany
Die stillen Methoden der Meinungslenkung
1949 wurde im deutschen Grundgesetz ein Satz festgeschrieben, der bis heute jede Debatte über Zensur prägt: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Wer nach Zensur in Deutschland Beispiele sucht, stößt deshalb auf einen scheinbaren Widerspruch zwischen starkem Grundrecht und realen Löschungen, Sperren oder Ermittlungen.
Der Widerspruch löst sich erst auf, wenn man die Mechanismen trennt. Staatliche Vorzensur, nachträgliche Strafverfolgung, private Plattformregeln und gesellschaftlicher Konformitätsdruck sind verschiedene Vorgänge. Sie können sich politisch ähnlich anfühlen, haben aber unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Was Artikel 5 des Grundgesetzes tatsächlich schützt
Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die freie Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit sowie die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit. Der Schutz gilt zunächst unabhängig davon, ob eine Aussage vernünftig, geschmackvoll oder politisch erwünscht ist. Genau darin liegt sein Sinn: Ein Grundrecht, das nur für akzeptierte Ansichten gilt, wäre kein Grundrecht. Eine Zensur findet nicht statt.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
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Der Artikel erschien am 10.07.2026
März und Genossen tragen das Auskunftsrecht der Bürger zu Grabe
In der Bundesrepublik Deutschland bahnt sich eine Gesetzesänderung an, die von Fachleuten, Datenschützern und internationalen Beobachtern gleichermaßen als historischer Rückschritt gewertet wird. Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hat Anfang Juli 2026 Beschlüsse gefasst, die das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in seinem Kern treffen. Was seit zwanzig Jahren als selbstverständliches Bürgerrecht gilt, der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Unterlagen, soll künftig an Bedingungen geknüpft werden, die für die meisten Antragsteller kaum noch zu erfüllen sind [1].
Der Zeitpunkt dieser Reform ist kein Zufall. Er fällt in eine Phase, in der zahlreiche ungeklärte Beschaffungsvorgänge, fragwürdige Vertragsabschlüsse und widersprüchliche behördliche Aussagen aus der Pandemiezeit noch immer nicht vollständig aufgearbeitet sind. Wer künftig Akten einsehen will, um solche Vorgänge zu rekonstruieren, wird sich einem bürokratischen Hindernislauf gegenübersehen, der bereits im Ansatz jede unbequeme Anfrage im Keim erstickt.
Ein Gesetz wird ausgehöhlt
Seit dem 1. Januar 2006 regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten bei Bundesbehörden. Sein Grundprinzip war denkbar einfach. Jede Person durfte Einsicht in Akten, Protokolle und Korrespondenz verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Die Beweislast lag bei der Behörde, die im Einzelfall darlegen musste, warum eine Information geheim bleiben sollte [2]. Damit wurde das alte Prinzip des verschlossenen Obrigkeitswissens durch ein Transparenzgebot ersetzt, das dem Bürger eine Kontrollfunktion gegenüber dem Staat einräumte, die zuvor undenkbar gewesen war.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
- Kategorie: Zensur
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Der Artikel erschien am 21.05.2026
Soziale Plattformen verzerren das Bild der Wirklichkeit
In den Weiten der digitalen Öffentlichkeit wirkt eine Macht, die kaum jemand unmittelbar bemerkt. Sie löscht keine Beiträge offen, sie verhängt keine sichtbaren Sperren. Stattdessen lässt sie Stimmen langsam in der Bedeutungslosigkeit versinken. Nutzer veröffentlichen weiter ihre Gedanken, sehen ihre eigenen Texte und Videos, doch die Welt außerhalb ihres Bildschirms nimmt sie kaum noch wahr. Die Reichweite bricht ein, die Interaktionen versiegen, ohne dass eine Erklärung erfolgt. Dieses Phänomen, bekannt als Shadow Banning oder Schattensperre, hat sich zu einem der wirksamsten Instrumente entwickelt, um die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Realität zu formen und zu verzerren.
Auf Plattformen wie Facebook und YouTube entscheidet diese verdeckte Drosselung der Sichtbarkeit darüber, welche Meinungen in das kollektive Bewusstsein vordringen und welche im Verborgenen bleiben. Oppositionelle Positionen, kritische Nachfragen zu offiziellen Narrativen oder unbequeme Fakten können systematisch an den Rand gedrängt werden.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
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Der Artikel erschien am 28.04.2026
Die stille Zensur
Wie die EU mit Sanktionen gegen RT DE den Weg in die Diktatur ebnet
Es war ein kalter Märztag des Jahres 2022, als die Europäische Union einen Beschluss fasste, der in die Geschichtsbücher eingehen sollte. Mit einem Federstrich wurden zwei russische Medien, RT und Sputnik, aus dem öffentlichen Raum verbannt. Die Begründung klang edel: Man wolle „Kriegspropaganda“ und „Desinformation“ bekämpfen. Doch was als Maßnahme zum Schutz der Demokratie verkauft wurde, entpuppte sich bei genauerem Hinsehen als ein gefährlicher Präzedenzfall. Denn was die EU hier praktiziert, ist nichts anderes als **Zensur ohne Gerichtsverfahren, ohne Verteidigung, ohne Rechtsschutz**. Und wer heute russische Staatsmedien verbietet, kann morgen jeden anderen unliebsamen Sender, jede kritische Zeitung, jeden oppositionellen Blog mundtot machen.
Die Geschichte lehrt uns, dass Diktaturen nicht über Nacht entstehen. Sie schleichen sich ein, Stück für Stück, unter dem Deckmantel der Sicherheit, der Moral, des „Schutzes der Demokratie“. Und eines ihrer ersten Werkzeuge ist stets die **Kontrolle der Information**. Wenn eine Regierung beginnt, Medien zu verbieten, wenn sie Andersdenkende zu Staatsfeinden erklärt, wenn sie Gesetze schafft, die es ihr erlauben, Menschen ohne Prozess zu bestrafen – dann ist der Weg in die Tyrannei nicht mehr weit.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
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Der Kommentar erschien am 15.11.2025
Die geheime Macht aus Brüssel?
Wie neue EU-Sicherheitspläne Richtung Überwachungsunion driften
Ein Kommentar von Ulrich Brunhuber
Im Jahr 1984 war die allgegenwärtige Überwachung noch ein literarisches Schreckbild. Vierzig Jahre später arbeitet die Europäische Union an einer Sicherheitsarchitektur, die in wesentlichen Punkten an Orwells Roman erinnert – nur technischer, komplexer und bürokratischer verpackt.
Unter Schlagworten wie „hybride Bedrohungen“, „Desinformation“ oder „Schutz der Demokratie“ entsteht in Brüssel ein Geflecht aus Maßnahmen: die geplante Chat-Control-Verordnung, der Digital Services Act (DSA) mit seinen Eingriffen in die Online-Kommunikation, der stetige Ausbau von Europol und Frontex – und nun eine neue Geheimdienstzelle direkt im Generalsekretariat der EU-Kommission, die Informationen aus den Mitgliedstaaten auswerten soll.
Offiziell geht es um Terrorabwehr und Krisenprävention. Kritiker sehen dagegen den Kern eines zentralisierten Überwachungsapparats entstehen, der nationale Polizeien und Parlamente langsam überholt. Besonders in Osteuropa, wo die Erinnerung an Stasi, ÁVH und Securitate noch frisch ist, wächst das Misstrauen.
Baustein 1: Chat Control – Normalisierung des Massen-Scannens
Seit 2023 verhandelt die EU über eine Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch (CSA-Verordnung), von Kritikern kurz „Chat Control“ genannt. Der Kern: Private Kommunikation – Chats, Bilder, Dateien – soll durch Algorithmen auf verbotene Inhalte gescannt werden, teilweise schon auf dem Gerät, bevor die Nachricht überhaupt verschickt wird.
Die Logik dahinter ist technokratisch bestechend einfach: Wer alles durchsucht, findet mehr. Die politischen und rechtlichen Kosten sind es weniger:
- Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste würden praktisch ausgehöhlt: Was auf dem Gerät vor dem Verschlüsseln ausgelesen wird, ist nicht mehr privat.
- Fehlalarme („False Positives“) treffen zwangsläufig auch Unschuldige – inklusive Journalisten, Aktivisten und Oppositionelle.
- Eine Infrastruktur, die heute für CSA-Scanning gebaut wird, kann morgen aus politischen Gründen erweitert werden – etwa auf „Extremismus“ oder „Desinformation“.
Stand Herbst 2025 ist die Verordnung nicht beschlossen. Im Rat blockieren mehrere Staaten, Deutschland hat zuletzt klar gemacht, dass es einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation nicht zustimmen will. Gleichzeitig drängen andere Regierungen und die Kommission auf eine „Lösung“ – und eine dänische Ratsinitiative versucht, die ursprünglichen Pläne in leicht veränderter Form doch noch durchzubringen.
Das Entscheidende aus freiheitlicher Sicht: Mit Chat Control würde erstmals auf EU-Ebene die Idee normalisiert, dass flächendeckendes Scannen privater Nachrichten überhaupt ein legitimes Instrument sein kann. Ob die erste Fassung scheitert oder nicht, die technische und politische Schwelle wäre überschritten.
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- Geschrieben von: Ulrich Brunhuber
- Kategorie: Zensur
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