Die Zeit läuft ab

Die ablaufende Uhr

Verjährungsfristen bei Corona-Impfungen im Frühjahr 2026 – Ein letzter Weckruf für Geschädigte

Während im Deutschen Bundestag seit Monaten die Enquete-Kommission zur "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" tagt, bleibt dieses Gremium in der öffentlichen Wahrnehmung auffällig blass [1]. Was die Mainstream-Medien als parlamentarische Routine abtun, offenbart bei genauerem Hinsehen ein bezeichnendes Schauspiel. Dort, wo eigentlich die Grundrechtseingriffe der vergangenen Jahre und die Schicksale der Impfgeschädigten hätten aufgearbeitet werden sollen, findet vor allem eines statt: die Inszenierung von Versöhnung bei gleichzeitiger Verweigerung echter Wahrheitsfindung [2].

Kritiker bemängeln, dass es sich bei der Kommission nicht um einen Untersuchungsausschuss mit umfassenden Befugnissen wie Zeugenvernehmungen unter Eid handle, sondern um ein zahnloses Instrument, das vor allem dazu diene, "Vertrauen in staatliches Handeln" zu simulieren, ohne die handelnden Akteure der Vergangenheit einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen [1][3]. Während die Kommission sich mit der Frage beschäftigt, ob die Ministerpräsidentenkonferenz verfassungskonform handelte, verstreichen für die tatsächlich Betroffenen die letzten Fristen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche [4].

Es ist dieser unfassbare Widerspruch zwischen symbolischer Politik im Plenarsaal und der kalten juristischen Realität, der die Dringlichkeit der nun folgenden Betrachtung begründet. Es ist eine Wahrheit, die in den Annalen des Rechtsstaates tief verankert ist, dass das Recht demjenigen nicht hilft, der es verschläft. Was im Schutze der Pandemiebekämpfung als unverzichtbare Maßnahme galt, entpuppt sich heute für tausende Menschen als Quelle dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung. Für sie ist der 28. April 2026 nicht einfach ein Datum im Kalender, sondern ein Stichtag, der über die letzten verbleibenden Chancen auf Schadensersatz und über die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung unzuverlässiger Impfärzte entscheidet. Die Gnadenfristen der Gesetzgeber laufen unerbittlich aus, und wer jetzt nicht handelt, wird sein Recht für immer verlieren.

Die strafrechtliche Verfolgung vor dem Ende

Im Strafrecht galten für die im Zusammenhang mit den Impfungen stehenden Körperverletzungsdelikte klare, wenn auch kurze Fristen. Für die einfache Körperverletzung nach § 223 des Strafgesetzbuches stand eine Verjährungsfrist von fünf Jahren zur Verfügung. Sie begann mit dem Tag der Impfung selbst [5]. Alle Impfungen, die im Jahre 2021 verabreicht wurden, sind demnach seit diesem Frühjahr 2026 verjährt. Für Impfungen aus dem Jahre 2022 läuft diese Frist im kommenden Jahr ab.

Noch kürzer bemisst sich die Frist für die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB mit drei Jahren; sie ist für alle Impfungen, die bis zum Frühjahr 2023 stattfanden, bereits seit längerem erloschen [6]. Eine Strafanzeige kann zwar formal jederzeit gestellt werden, doch die Staatsanwaltschaft ist nach Ablauf der Verjährung gehindert, Ermittlungen aufzunehmen oder fortzuführen. Wer also heute noch die strafrechtliche Verantwortung jener Ärzte klären lassen möchte, die bei Kontraindikationen nicht die gebotene Sorgfalt walten ließen, muss die letzten verbleibenden Fälle unverzüglich zur Anzeige bringen, andernfalls wird die Wahrheitsfindung für immer unterbleiben.

Das zivilrechtliche Fenster schließt sich endgültig

Noch unmittelbarer wirkt die Zeit auf die zivilrechtlichen Ansprüche. Schadensersatz und Schmerzensgeld nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist. Diese beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangte [7]. Für die große Zahl der sogenannten PostVac-Geschädigten, deren Symptome sich im Anschluss an Impfungen in den Jahren 2021 oder 2022 zeigten, endete diese Frist mit dem 31. Dezember 2024 oder 2025, sofern die Kenntnis bereits im Jahr der Impfung oder im Folgejahr gegeben war.

Wer heute im April 2026 noch keine Klage eingereicht oder keinen Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens gestellt hat, wird in aller Regel keine Möglichkeit mehr haben, seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Auch die Produkthaftung, die eine absolute Frist von zehn Jahren ab Inverkehrbringen des Impfstoffs vorsieht, kann die verpasste dreijährige Frist nicht mehr heilen [8].

Die besondere Verantwortung der Impfstoffhersteller und die Frage ihrer Haftung

In der öffentlichen Debatte rückt neben den Ärzten zunehmend die Frage in den Blick, ob auch die Pharmaunternehmen selbst zur Verantwortung gezogen werden können, insbesondere der Hersteller Pfizer. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Produkthaftungsgesetz. Danach haftet der Hersteller, wenn durch seinen Impfstoff ein Mensch getötet oder verletzt wird. Für solche Ansprüche gilt eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Hersteller den Impfstoff in den Verkehr gebracht hat [8]. Für die im Dezember 2020 erstmals zugelassenen Impfstoffe würde diese Frist demnach im Dezember 2030 enden.

Das scheint auf den ersten Blick ein spätes Datum zu sein, doch die Wahrheit ist komplizierter. Auch hier gilt die dreijährige Kenntnisverjährung nach § 199 BGB. Der Geschädigte muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis von Schaden und Schädiger klagen. Wer also heute erst erfährt, dass sein Leiden auf den Impfstoff zurückgehen könnte, hat theoretisch noch Zeit. Wer jedoch bereits seit 2021 oder 2022 von seinem Schaden wusste, für den sind auch die Ansprüche gegen den Hersteller längst verjährt [7].

Die entscheidende Frage lautet daher, ob die Hersteller durch ihr Verhalten aktiv dazu beigetragen haben, dass die Kenntnis der Geschädigten über die wahren Risiken und Zusammenhänge systematisch verzögert wurde. Die Recherchen der vergangenen Jahre legen genau dies nahe. Das British Medical Journal, eine der angesehensten medizinischen Fachzeitschriften der Welt, veröffentlichte im März 2026 einen bemerkenswerten Kommentar, in dem sie die Pharmaunternehmen Pfizer, Moderna und AstraZeneca in scharfer Form kritisierte [9].

Die Herausgeber warfen den Konzernen vor, dass sie es versäumt hätten, rechtzeitig Zugang zu den anonymisierten individuellen Patientendaten ihrer klinischen Studien zu gewähren. Sie bezeichneten die Zurückhaltung dieser Informationen als moralisch nicht zu vertreten und wiesen darauf hin, dass die Industrie nicht gesetzlich verpflichtet sei, Anfragen unabhängiger Forscher zu entsprechen [9]. Während die Unternehmen enorme Gewinne einstrichen, blieb die wissenschaftliche Überprüfung ihrer Behauptungen aus. Die Autoren erinnerten daran, dass mindestens drei der an der Covid-Impfstoffentwicklung beteiligten Unternehmen in der Vergangenheit durch zivil- und strafrechtliche Vergleiche mit Milliardenzahlungen auffällig geworden seien, eines habe sich des Betrugs schuldig bekannt [9].

Die besondere Brisanz dieser Datenzurückhaltung zeigt sich in den Vorgängen um die Zulassung des Pfizer-Impfstoffs in den Vereinigten Staaten. Eine nichtkommerzielle Organisation von Wissenschaftlern und Medizinern verklagte die Arzneimittelbehörde FDA auf Herausgabe der vollständigen Zulassungsunterlagen. Die FDA beantragte daraufhin bei Gericht, die 329.000 Seiten umfassenden Dokumente über einen Zeitraum von 55 Jahren zu veröffentlichen, also bis zum Jahre 2076 [10].

Ein Richter wies dieses Ansinnen zurück und ordnete die schrittweise Freigabe an. In den freigegebenen Dokumenten fanden sich unter anderem Listen mit mehr als tausend verschiedenen gemeldeten Nebenwirkungen, darunter schwerwiegende Diagnosen wie Herzstillstand, Krampfanfälle, akute Nierenschäden und Multiple Sklerose [10]. Diese Informationen waren zu dem Zeitpunkt, als die Impfkampagnen in vollem Gange waren, weder den Ärzten noch der Öffentlichkeit bekannt. Sie wurden erst Jahre später durch juristischen Druck zugänglich gemacht.

Kritiker weisen darauf hin, dass die in diesen Dokumenten enthaltenen Zahlen, etwa die Berichte über 42.000 Nebenwirkungen und mehr als 1200 Todesfälle unter den Studienteilnehmern, nicht ohne weiteres als kausale Nachweise interpretiert werden dürfen [10]. Die entscheidende Erkenntnis ist jedoch eine andere. Die Informationen, die es Betroffenen ermöglicht hätten, einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer Impfung und ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erkennen, wurden systematisch über Jahre hinweg zurückgehalten. Die dreijährige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches, die an die Kenntnis des Schadens anknüpft, konnte unter diesen Umständen für viele Geschädigte gar nicht zu laufen beginnen, weil die erforderliche Kenntnis durch die Informationspolitik der Hersteller und der Behörden bewusst verzögert wurde [7].

Ob die Hersteller aus der Haftung entlassen sind, ist daher keine Frage des Verfalls der absoluten Zehnjahresfrist, sondern eine Frage der Beweisbarkeit. Wer heute vor Gericht stehen und beweisen muss, dass sein Impfschaden auf ein Versäumnis des Herstellers zurückgeht, steht vor einer nahezu unüberwindbaren Hürde. Die entscheidenden Daten wurden zu spät freigegeben. Unabhängige wissenschaftliche Analysen, die einen kausalen Zusammenhang hätten belegen oder widerlegen können, wurden durch die Verweigerung des Datenzugangs über Jahre hinausgezögert.

Genau diesen Zusammenhang benannte das British Medical Journal, als es schrieb, dass die Zurückhaltung der Daten wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen und ethisch verwerflich sei [9]. Die Hersteller haben ihre Marktmacht genutzt, um die entscheidenden Jahre zu überbrücken, in denen die zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten verjähren konnten. Dass sie sich dabei im Rahmen des formal geltenden Rechts bewegten, macht dieses Verhalten nicht weniger folgenreich für die tausenden Menschen, die heute ohne Ausgleich und ohne Aufklärung dastehen.

Strategien der Verschleppung: Politik, Medien und Pharma im Zusammenspiel

Betrachtet man die zeitlichen Abläufe, so drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein erstaunliches Zusammenspiel von Kräften wirksam wurde, dessen Ergebnis die Verhinderung rechtzeitiger Aufklärung ist. Die entscheidenden Impfkampagnen fanden in den Jahren 2021 und 2022 statt. Zeitgleich begannen Politik und weite Teile der etablierten Medien, eine Sprachregelung zu etablieren, die jede kritische Anfrage als gefährliche Desinformation brandmarkte. Wer nach den Risiken fragte, wer nach den genauen Zahlen möglicher Impfschäden forschte, wurde in die Nähe verschwörungstheoretischer Kreise gerückt. Diese systematische Diskreditierung wirkte als wirksames Mittel der Einschüchterung und hielt zahllose Betroffene davon ab, ihre Rechte rechtzeitig zu prüfen [11].

Parallel dazu wurden zentrale Informationen über die tatsächliche Zahl der Nebenwirkungen und Impfschäden mit erstaunlicher Beharrlichkeit zurückgehalten oder in einer Weise präsentiert, die eine realistische Risikoeinschätzung unmöglich machte. Das Paul-Ehrlich-Institut, als zuständige Behörde, veröffentlichte zwar regelmäßig Sicherheitsberichte, doch die entscheidenden Zahlen wurden oft erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung und in einer Aufbereitung zugänglich, die eine rechtzeitige Information der betroffenen Bevölkerung verhinderte [8].

Selbst heute, im Frühjahr 2026, startet das Institut eine Aufklärungskampagne gegen Falschinformationen, zu einem Zeitpunkt, da die meisten zivilrechtlichen Ansprüche bereits verjährt sind [8]. Diese zeitliche Abfolge wirft die Frage auf, ob Aufklärung tatsächlich das Ziel war oder ob es vielmehr darum ging, die Diskussion so lange hinauszuzögern, bis die gesetzlichen Fristen den Betroffenen keine Handlungsmöglichkeit mehr lassen.

Die Struktur der behördlichen Verfahren tat ein Übriges. In einem bemerkenswerten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Februar 2026 wurde entschieden, dass Rückforderungen bei den Corona-Überbrückungshilfen nicht verjähren, solange kein endgültiger Schlussbescheid vorliegt [12]. Die Behörden können demnach Schlussbescheide zeitlich unbegrenzt hinauszögern. Diese Rechtsfigur ist auf die Bearbeitung von Impfschadensanträgen übertragbar.

Auch hier liegt es in der Hand der Verwaltung, durch Verfahrensverzögerungen zu bewirken, dass Fristen ungenutzt verstreichen. Das Gericht räumte ein, dass die Bewilligungsstellen die Schlussabrechnungsverfahren aus Sicht des Gerichts beliebig lange laufen lassen können und auch erst 2040 Schlussbescheide erlassen können [12]. Solche strukturellen Verzögerungen sind kein Zufall, sondern das Ergebnis eines Verwaltungshandelns, das die Rechte der Bürgerinnen und Bürger systematisch unterläuft.

Die Medienlandschaft wiederum trug zur Verwirrung bei, indem sie absolute Zahlen ohne den notwendigen Kontext präsentierte. Wenn die Tagesschau in einem Faktencheck die Zahl von 1200 Anträgen auf Impfschäden mit den 155 Millionen Impfungen ins Verhältnis setzt, um ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis zu belegen, so mag dies statistisch korrekt sein [13]. Kritiker weisen außerdem auf eine Vielfaches nicht gemeldeter Impfschäden hin. Übersehen wird auch die fundamentale Wahrheit, dass für den einzelnen Betroffenen mit einem schweren Impfschaden durch eine im Grunde unnützigen Impfung nicht die statistische Wahrscheinlichkeit zählt, sondern die Tatsache des erlittenen Unrechts. Diese Verweigerung der Einzelfallgerechtigkeit unter dem Deckmantel statistischer Argumente ist ein wiederkehrendes Muster, das die Aufklärung über Jahre hinweg blockiert hat.

Selbst die rechtliche Entwicklung folgte diesem Muster der zeitlichen Verzögerung. Erst im März 2026, also in dem Monat, in dem die Verjährungsfristen für die Impfungen des Jahres 2021 endgültig abliefen, nahm der Bundesgerichtshof erstmals Stellung zu Fragen rund um Corona-Impfschäden [14]. Und noch während diese Zeilen entstehen, fordert die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof in einem Gutachten längere Haftungsfristen für Impfschäden, da die aktuellen Verjährungsregeln Menschen mit sich langsam entwickelnden Krankheiten benachteiligen würden [15]. Dieses Gutachten kommt im April 2026, zu einem Zeitpunkt, da die dreijährige Verjährungsfrist für die große Mehrzahl der Betroffenen bereits abgelaufen ist. Ein früheres Handeln der Justiz, eine frühere Klärung dieser fundamentalen Rechtsfragen wäre möglich gewesen, doch sie unterblieb.

Was jetzt noch getan werden kann und was auf dem Spiel steht

Der Blick auf den Kalender ist unerbittlich. Für Impfschäden aus dem Jahre 2021 ist die strafrechtliche Verfolgung der einfachen Körperverletzung in diesem Frühjahr erloschen, für das Jahr 2022 wird sie im nächsten Jahr enden. Die zivilrechtlichen Ansprüche für die frühen Impfkampagnen sind bereits heute mehrheitlich verjährt. In den verbleibenden Fällen, in denen die Kenntnis von Schaden und Ursache später als im Jahr der Impfung eintrat, könnte noch ein letztes Zeitfenster bestehen. Dieses zu nutzen, ist nicht allein eine Frage des eigenen Schadensausgleichs. Es ist auch eine Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Jede unterlassene Strafanzeige, jeder nicht gestellte zivilrechtliche Antrag vereitelt nicht nur die Chance des Einzelnen auf Genugtuung, sondern entzieht auch der Justiz die Möglichkeit, systemische Fehler und das Verhalten unzuverlässiger Impfärzte und der Hersteller aufzuklären. Die nächsten Wochen entscheiden darüber, ob die Akten für immer geschlossen werden oder ob noch ein letztes Mal Licht in die Vorgänge gebracht werden kann. Die Strategie des Abwartens, der Informationszurückhaltung und der Verfahrensverzögerung scheint aufgegangen zu sein. Ob sie auch rechtmäßig war, wird eine spätere Generation von Rechtshistorikern zu bewerten haben.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Betroffene sollten unverzüglich prüfen lassen, ob in ihrem individuellen Fall noch Ansprüche bestehen oder Strafanzeige möglich ist.

Quellen

[1] NachDenkSeiten: Corona-Aufarbeitung: Das war’s dann wohl, 2026.
[2] Tagesspiegel: Streit in der Corona-Enquetekommission, 11. Januar 2026.
[3] Jens Peick MdB: Aufarbeitung und Lehren: Die Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie nimmt Fahrt auf, 16. Februar 2026.
[4] Deutscher Bundestag: Anhörung "Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe", 26. Februar 2026.
[5] Strafgesetzbuch (StGB), § 223, § 78 Abs. 3 Nr. 4.
[6] Strafgesetzbuch (StGB), § 229, § 78 Abs. 3 Nr. 5.
[7] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 195, § 199 Abs. 1.
[8] Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), § 13.
[9] British Medical Journal (BMJ): Withholding vaccine safety data ‘morally indefensible’, medical journal says, März 2026.
[10] PHMPT (Public Health and Medical Professionals for Transparency) vs. FDA, Gerichtsunterlagen und Dokumentenfreigaben, 2022 bis 2026.
[11] Apotheken Umschau: Faktencheck – Ist die Zahl der Impfnebenwirkungen höher als gedacht?, dpa, 2022.
[12] Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2026 – 9 K 1677/25.
[13] Tagesschau Faktenfinder: Impfschäden – Angstmache mit Zahlen ohne Kontext, 2022.
[14] Beck aktuell: Podcast #88 – Impfschäden vor dem BGH, 12. März 2026.
[15] Apotheke Adhoc: EuGH-Gutachten fordert längere Haftungsfristen bei Impfschäden, April 2026.