Todesverdachtsfälle nach Corona-Impfung

Der Artikel erschien am 23.04.2026

Todesverdachtsfälle nach Corona-Impfung: Das Versagen des Paul-Ehrlich-Instituts

Eine Behörde zwischen Pflicht und Wirklichkeit [19]

Es ist eine der grundlegenden Aufgaben eines Rechtsstaates, dass seine Institutionen ihre gesetzlichen Pflichten gewissenhaft erfüllen. Dies gilt in besonderem Maße für Behörden, denen der Schutz der Volksgesundheit anvertraut ist. Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen, eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, trägt diese Verantwortung für die Zulassung und die fortlaufende Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen in der Bundesrepublik Deutschland [1].

In Zeiten einer beispiellosen Impfkampagne, wie sie mit den sogenannten Corona-Impfstoffen ab Dezember 2020 stattfand, rückte diese Institution ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Eine gründliche Prüfung der vorliegenden Dokumente, interner Mitteilungen und wissenschaftlicher Stellungnahmen lässt jedoch den Schluss zu, dass das Paul-Ehrlich-Institut seiner Kernaufgabe, der unabhängigen und wirksamen Pharmakovigilanz, in entscheidenden Punkten nicht nachgekommen ist.

Im Mittelpunkt der Betrachtung steht ein vertraulicher Postmarketing-Bericht des Pharmakonzerns Pfizer, der die ersten drei Monate nach der bedingten Zulassung des Impfstoffes Comirnaty umfasst, also den Zeitraum vom ersten Dezember 2020 bis zum achtundzwanzigsten Februar 2021 [2]. Dieser Bericht verzeichnete allein in diesem kurzen Zeitraum über eintausendzweihundert Todesverdachtsfallmeldungen.

Helmut Sterz, ehemaliger Cheftoxikologe bei Pfizer, äußerte sich hierzu bei einer Anhörung vor der Corona-Enquete-Kommission im März des Jahres 2026 mit bemerkenswerter Deutlichkeit. Er stellte fest, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt, angesichts der vorliegenden Daten, die Zulassung des Präparates Comirnaty hätte widerrufen und das Produkt vom Markt genommen werden müssen [3]. Die offizielle Antwort des Paul-Ehrlich-Instituts auf entsprechende Anfragen bleibt hingegen bei der Feststellung, dass ein Risikosignal, hätte es eines gegeben, selbstverständlich nachgegangen und transparent berichtet worden wäre.

Die Statistik der Verdachtsfälle und das Problem der Dunkelziffer

Das Institut verweist in seiner Argumentation regelmäßig auf den Charakter der gemeldeten Fälle als Verdachtsmeldungen, die einer weiteren Überprüfung bedürfen, und auf den Umstand, dass eine zeitliche Nähe zur Impfung keinen kausalen Zusammenhang beweise [4]. Diese grundsätzliche Feststellung ist fachlich nicht zu beanstanden. Sie verliert jedoch an Überzeugungskraft, wenn man sie mit den eigenen Publikationen der Behörde und mit den Aussagen unabhängiger Experten konfrontiert. So heißt es bereits im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit aus dem Jahr 2017, einer gemeinsamen Veröffentlichung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Institutes, dass nach verbreiteter Schätzung lediglich fünf bis zehn Prozent der schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen, wozu auch Todesfälle zählen, tatsächlich gemeldet werden [5]. Der Virologe Alexander Kekulé bestätigte diese Größenordnung in öffentlichen Stellungnahmen und verwies auf mehrere Studien, die eine durchgängig schlechte Meldequote von fünf bis fünfzehn Prozent belegen [6].

Wenn man diese etablierten Schätzungen auf die vom Paul-Ehrlich-Institut registrierten zweitausendeinhundertdreiunddreißig Todesverdachtsfälle nach Comirnaty-Impfung im Zeitraum von 2020 bis 2024 anwendet, ergibt sich ein beunruhigendes Bild [7]. Selbst bei einem konservativen Untererfassungsfaktor von zwanzig, wie er aus der Literatur abgeleitet werden kann, würde man auf mehr als vierzigtausend nicht registrierte Verdachtsfälle kommen.

Helmut Sterz ging in seiner Berechnung von einem in den USA diskutierten Faktor von dreißig aus und gelangte so für Deutschland auf die Zahl von sechzigtausend Todesverdachtsfällen im Zusammenhang mit diesem einen Impfstoff [8]. Der emeritierte Finanzwissenschaftler und Sachverständige Stefan Homburg bezeichnete die im Pfizer-Bericht dokumentierten über eintausend Fälle nach der Enquete-Sitzung als angesichts der zu erwartenden Dunkelziffer erschreckend und völlig inakzeptabel [9]. Das Paul-Ehrlich-Institut weigerte sich, auf konkrete Nachfrage diese Zahlen und Berechnungen zu kommentieren.

Wissenschaftliche Analysen zur Übersterblichkeit

Die Diskussion um Verdachtsfallmeldungen wird durch unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen zur Sterblichkeit in der deutschen Bevölkerung ergänzt. Der Mathematiker Robert Rockenfeller von der Universität Koblenz, der unabhängige Wissenschaftler Falk Mörl und der Physiker Michael Günther von der Universität Stuttgart legten eine Analyse deutscher Gesundheitsdaten für das Jahr 2021 vor. Ihre Berechnungen ergaben eine untere Schätzung von rund siebzehntausend Todesfällen innerhalb eines kurzfristigen Beobachtungszeitraums von fünfzig Tagen nach der letzten Corona-Impfung [10].

In einem Gespräch mit dem Journalisten Bastian Barucker betonte Rockenfeller, dass diese Menschen an der Impfung und nicht lediglich in einem zeitlichen Zusammenhang mit ihr verstorben seien. Er präzisierte, dass diese Zahl eine absolute Untergrenze darstelle und die realistische Schätzung eher bei über dreißigtausend liege [11]. Auch zu diesen Ergebnissen wollte sich das Paul-Ehrlich-Institut auf Anfrage nicht äußern.

In einer weiteren, von Fachkollegen begutachteten Untersuchung zum Sterbegeschehen in Deutschland von 2000 bis 2024 kamen Rockenfeller und Günther zu dem Ergebnis, dass ab dem Herbst 2021 die Gruppe der Erwachsenen im Alter von fünfunddreißig bis neunundvierzig Jahren einer anhaltenden und wiederkehrenden Übersterblichkeit unterlag [12]. Dieses Signal sei in dieser Altersgruppe historisch beispiellos. Die Wissenschaftler forderten angesichts der zeitlichen Nähe zwischen diesen Mortalitätsanomalien und der landesweiten Einführung der SARS-CoV-2 mRNA-Impfungen unter anderem eine sorgfältige Prüfung durch die zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Antwort des Paul-Ehrlich-Instituts auf diese Forderung bleibt allgemein und verweist auf die kontinuierliche Überwachung der Arzneimittelsicherheit, die auch nach der Zulassung stattfinde [13].

Versäumnisse in der aktiven Überwachung

Die passive Erfassung von Spontanmeldungen ist nur ein Baustein der Pharmakovigilanz. Das Paul-Ehrlich-Institut war jedoch gesetzlich verpflichtet, auch aktive Überwachungsinstrumente zu nutzen. So sah Paragraf 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes in der zum Zeitpunkt der Impfkampagne gültigen Fassung vor, dass das Institut Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen auszuwerten hatte, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Trotz einer zugesagten Finanzierung und eines entsprechenden Vorschlages des Instituts selbst aus dem Oktober 2020 liegt bis zum heutigen Tage kein auf dieser Grundlage erstellter Sicherheitsbericht vor [14]. Die Begründung, die Kassen hätten eine Zusammenarbeit verweigert, wirft Fragen nach der Durchsetzungsfähigkeit der Behörde auf.

Ein weiteres Instrument, die Smartphone-App SafeVac 2.0, wurde vom Paul-Ehrlich-Institut zu Beginn der Impfkampagne als Teil einer aktiven Überwachung der Impfstoffsicherheit beworben [15]. In einem gerichtlichen Verfahren im Oktober 2025 räumte das Institut jedoch ein, dass diese App gerade nicht der Erfüllung konkreter amtlicher Aufgaben diente. Wenn also weder die App noch die Krankenversicherungsdaten in der vorgesehenen Weise zur aktiven Sicherheitsüberwachung genutzt wurden, bleibt als zentrales Instrument das anfällige System der Spontanmeldungen übrig. Der Charité-Forscher Harald Matthes wies in einem Interview darauf hin, dass insbesondere seltene neurologische Erscheinungen in den Daten des Paul-Ehrlich-Instituts deutlich unterrepräsentiert seien, während sie in Registern anderer Länder mit vollständigerer Erfassung sehr wohl auftauchten [16].

Ein Mangel an Transparenz und Dokumentation

Die Arbeit einer Behörde, die über die Sicherheit von Arzneimitteln für Millionen von Menschen wacht, erfordert lückenlose Transparenz und sorgfältige Dokumentation. Umso bemerkenswerter ist die Feststellung, dass das für die Pharmakovigilanz zuständige Gremium im Paul-Ehrlich-Institut im Zeitraum vom zwanzigsten Februar 2020 bis zum neunzehnten Juni 2023, also während der gesamten Hauptphase der Corona-Impfkampagne, nach eigenen Angaben keine schriftlichen Protokolle seiner Sitzungen angefertigt hat [17]. Als Grund wurde die außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung während der Pandemie genannt. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht bewertete diese Praxis als problematisch, da die Erstellung von Ergebnisprotokollen eine wesentliche Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit behördlicher Entscheidungen sei.

Das Paul-Ehrlich-Institut teilt mit, dass Hinweisen auf bisher unbekannte mögliche Nebenwirkungen, sogenannten Signalen, nachgegangen werde [18]. Die vorliegenden Erkenntnisse aus internen Berichten, wissenschaftlichen Analysen und der eigenen Publikation der Behörde zur Untererfassung legen jedoch nahe, dass die Mechanismen zur Signalerkennung und -bewertung in der Praxis nicht mit der gebotenen Rigorosität funktioniert haben. Die Weigerung, auf konkrete Zahlen und Berechnungen unabhängiger Experten zu reagieren, trägt nicht dazu bei, das öffentliche Vertrauen in die Arbeit der Institution zu stärken.

Versagen des Paul Ehrlich Institutes

Die Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts ist es, im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Sicherheit von Impfstoffen zu gewährleisten. Dies erfordert eine unabhängige, kritische und proaktive Haltung gegenüber den Daten der pharmazeutischen Industrie und den Meldungen aus der Praxis. Die hier zusammengetragenen Informationen deuten darauf hin, dass diese Haltung in der Phase der Corona-Impfkampagne nicht in dem erforderlichen Maße zum Tragen kam.

Die Nichtbeachtung alarmierender Signale aus einem frühen Postmarketing-Bericht, die Untätigkeit bei der Auswertung verfügbarer Datenquellen, die massive Untererfassung von Verdachtsfällen und die mangelnde Dokumentation der eigenen Entscheidungsprozesse stellen zusammen ein Bild dar, das mit den hohen Ansprüchen an eine moderne Arzneimittelüberwachungsbehörde schwer in Einklang zu bringen ist. Es bleibt zu hoffen, dass aus dieser Erfahrung die notwendigen Lehren für die Zukunft gezogen werden, damit das Vertrauen in die Institutionen des Gesundheitswesens, das eine essentielle Grundlage für jede erfolgreiche Präventionsmaßnahme ist, wieder gestärkt werden kann.

Quellen

[1] Paul-Ehrlich-Institut, Aufgaben und Struktur, abrufbar unter www.pei.de

[2] Pfizer Inc., Postmarketing Experience Report, Comirnaty, Zeitraum 01.12.2020 bis 28.02.2021, vertrauliches Dokument, freigegeben durch gerichtliche Anordnung

[3] Anhörung von Helmut Sterz vor der Corona-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, März 2026, Protokollauszug

[4] Schriftliche Auskunft des Paul-Ehrlich-Instituts auf Anfrage von Multipolar, April 2026

[5] Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 2017, herausgegeben vom BfArM und PEI, Seite 12

[6] Kekulé, Alexander, Öffentliche Stellungnahme im Rahmen der Corona-Enquete, 2025

[7] Paul-Ehrlich-Institut, Sicherheitsbericht COVID-19-Impfstoffe, Meldedaten 2020-2024

[8] Sterz, Helmut, Schriftliche Stellungnahme für die Corona-Enquete-Kommission, 2026

[9] Homburg, Stefan, Pressestatement nach der Enquete-Sitzung, März 2026

[10] Rockenfeller, R., Mörl, F., Günther, M., Analyse deutscher Gesundheitsdaten 2021, preprint 2025

[11] Barucker, Bastian, Interview mit Robert Rockenfeller, veröffentlicht auf barucker.press, 2025

[12] Rockenfeller, R., Günther, M., Peer-reviewed Studie zur Sterblichkeit in Deutschland 2000-2024, Journal of Epidemiological Science, 2026

[13] Schriftliche Auskunft des Paul-Ehrlich-Instituts auf Anfrage von Multipolar, April 2026

[14] Barucker, Bastian, Das Paul-Ehrlich-Institut und die Krankenkassendaten, Blogbeitrag, Oktober 2025

[15] Paul-Ehrlich-Institut, Pressemitteilung zur SafeVac 2.0 App, Dezember 2020

[16] Matthes, Harald, Interview mit FOCUS Online, April 2022

[17] Bescheid des Paul-Ehrlich-Instituts im Rahmen eines Informationsfreiheitsantrages, 2025

[18] Paul-Ehrlich-Institut, FAQ zur Arzneimittelsicherheit, abrufbar unter www.pei.de

[19] Magazin Mulzipolar https://multipolar-magazin.de/meldungen/0401

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