Impressionistische Darstellung einer düsteren Landschaft im Stil von Monet: Ein frisch ausgehobenes Grab im Vordergrund, gemalt mit lockeren Pinselstrichen in Grau-, Blau- und Violetttönen. Im Hintergrund verschwimmen dunkle Silhouetten von Personen in Anzügen im nebelhaften Dunst. Eine zerrissene, durchsichtige Schriftrolle mit der Aufschrift 'Auskunftsrecht' schwebt über dem Grab und löst sich langsam auf. Die Szene vermittelt eine bedrückende Stimmung, die den Verlust demokratischer Rechte symbolisiert.

Der Artikel erschien am 10.07.2026

März und Genossen tragen das Auskunftsrecht der Bürger zu Grabe

In der Bundesrepublik Deutschland bahnt sich eine Gesetzesänderung an, die von Fachleuten, Datenschützern und internationalen Beobachtern gleichermaßen als historischer Rückschritt gewertet wird. Der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD hat Anfang Juli 2026 Beschlüsse gefasst, die das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in seinem Kern treffen. Was seit zwanzig Jahren als selbstverständliches Bürgerrecht gilt, der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Unterlagen, soll künftig an Bedingungen geknüpft werden, die für die meisten Antragsteller kaum noch zu erfüllen sind [1].

Der Zeitpunkt dieser Reform ist kein Zufall. Er fällt in eine Phase, in der zahlreiche ungeklärte Beschaffungsvorgänge, fragwürdige Vertragsabschlüsse und widersprüchliche behördliche Aussagen aus der Pandemiezeit noch immer nicht vollständig aufgearbeitet sind. Wer künftig Akten einsehen will, um solche Vorgänge zu rekonstruieren, wird sich einem bürokratischen Hindernislauf gegenübersehen, der bereits im Ansatz jede unbequeme Anfrage im Keim erstickt.

Ein Gesetz wird ausgehöhlt

Seit dem 1. Januar 2006 regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten bei Bundesbehörden. Sein Grundprinzip war denkbar einfach. Jede Person durfte Einsicht in Akten, Protokolle und Korrespondenz verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Die Beweislast lag bei der Behörde, die im Einzelfall darlegen musste, warum eine Information geheim bleiben sollte [2]. Damit wurde das alte Prinzip des verschlossenen Obrigkeitswissens durch ein Transparenzgebot ersetzt, das dem Bürger eine Kontrollfunktion gegenüber dem Staat einräumte, die zuvor undenkbar gewesen war.

Diese Architektur hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr als 300.000 Anfragen ermöglicht. Über die Plattform FragDenStaat wurden Vorgänge aufgedeckt, die sonst wohl niemals das Licht der Öffentlichkeit erreicht hätten [3]. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Reform an. Sie führt ein Erfordernis des berechtigten Interesses ein, beschränkt den Kreis der Antragsberechtigten auf natürliche Personen mit deutscher oder europäischer Staatsangehörigkeit, schließt Organisationen faktisch aus, hebt die bisherige Gebührenobergrenze von 500 Euro auf und schafft umfangreiche neue Ausnahmetatbestände für sogenannte kritische Infrastruktur [4].

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnt, dass dies den wesentlichen Grundgedanken eines voraussetzungslosen Zugangs in sein Gegenteil verkehre [5]. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten spricht von einem Generalangriff auf die Informationsfreiheit und einem Rückschritt von über zwanzig Jahren [6]. Über 120 zivilgesellschaftliche Organisationen haben in einem offenen Brief unter dem Titel Hände weg vom IFG gewarnt, dass die Reform eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Bundesrepublik de facto beseitigt [7].

Der Fall Spahn als Blaupause der Angst

Um zu verstehen, warum eine Regierung ein derart etabliertes Bürgerrecht demontiert, lohnt der Blick zurück auf jene Fälle, die genau dieses Gesetz erst ermöglicht hat. Die Maskenaffäre um den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist dafür das Lehrstück schlechthin. Erst durch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und die anschließende Veröffentlichung von Beschaffungsverträgen und interner Korrespondenz wurde öffentlich, unter welchen Umständen Millionenaufträge für Schutzmasken vergeben wurden, wer daran verdiente und welche politischen Verbindungen dabei eine Rolle spielten [8].

Ohne das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form wäre dieser Vorgang aller Wahrscheinlichkeit nach niemals rekonstruierbar gewesen. Journalisten und Rechercheplattformen konnten Vertragsdokumente einsehen, Zahlungsströme nachvollziehen und die Diskrepanz zwischen offizieller Darstellung und tatsächlichem Verwaltungshandeln offenlegen [9]. Genau diese Möglichkeit steht nun auf dem Prüfstand. Wer künftig ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, wer als Journalist nicht mehr über sein Medienhaus, sondern nur noch als Privatperson Anträge stellen darf, wer mit Gebühren in möglicherweise fünfstelliger Höhe rechnen muss, der wird sich eine Recherche solchen Ausmaßes kaum noch leisten können [10].

Auf brunhuber.com wurde bereits ausführlich berichtet, wie schwer sich staatliche Stellen mit einer ehrlichen Aufarbeitung der Pandemiejahre tun. Der Beitrag "Die blockierte Bilanz" zeigt, mit welcher Beharrlichkeit Behörden Auskünfte verzögern, verweigern oder in einer Form erteilen, die eine echte Kontrolle unmöglich macht. Die nun geplante IFG-Reform würde genau jenes Verhalten, das bislang zumindest theoretisch anfechtbar war, künftig zur Regel machen und rechtlich absichern.

Berlin hat es vorgemacht

Wer wissen will, wie eine solche Reform in der Praxis wirkt, muss nicht spekulieren. Berlin hat den Weg bereits vorgezeichnet. Im Koalitionsvertrag hatte sich die dortige Regierung noch verpflichtet, das Landesinformationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Transparenzgesetz auszubauen [11]. Tatsächlich beschloss das Abgeordnetenhaus am 26. März 2026 mit den Stimmen von CDU und SPD das genaue Gegenteil.

Unter Verweis auf einen Stromanschlag im Berliner Südwesten wurden ganze Wirtschaftssektoren, Energie, Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Medien und Finanzwesen, pauschal vom Informationszugang ausgenommen [12]. Es genügt seither der bloße Bezug einer Information zu einer dieser Einrichtungen, um sie dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen. Ob im Einzelfall überhaupt eine Sicherheitsrelevanz besteht, spielt keine Rolle mehr [13]. Transparency International kritisierte diese Regelung als unverhältnismäßig, da keinerlei Belege vorlägen, dass frühere Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu dem Anschlag beigetragen hätten [14].

Die Parallele zur Bundesebene ist unübersehbar. Auch dort wird mit einer diffusen Bedrohungslage von innen und außen argumentiert, ohne dass ein einziger konkreter Fall benannt würde, in dem eine IFG-Anfrage tatsächlich ein Sicherheitsrisiko erzeugt hätte [15]. FragDenStaat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berliner Aushöhlung als Vorbild für die Bundespläne dient [16]. Was im Kleinen erprobt wurde, soll nun im Großen wiederholt werden.

Verschleierung mit Ansage

Besonders aufschlussreich ist ein Detail, das in der öffentlichen Debatte bislang zu wenig Beachtung findet. Die geplante Reform sieht vor, künftig routinemäßig die Namen von Behördenmitarbeitern in herausgegebenen Dokumenten zu schwärzen. Begründet wird dies mit dem Schutz vor Anfeindungen und Drohungen [17]. Betroffen wären dabei nicht nur einfache Sachbearbeiter, sondern auch Führungspersonal und Entscheidungsträger [18].

Was auf den ersten Blick wie eine Schutzmaßnahme wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Werkzeug zur Verschleierung persönlicher Verantwortung. Wer künftig recherchiert, welche Entscheidung von welchem Amtsträger getroffen wurde, welche Verbindungen zwischen Entscheidern und Auftragnehmern bestanden oder wer bei einem Beschaffungsvorgang wie dem Maskendeal welche Rolle spielte, wird auf eine anonyme Behörde verwiesen, ohne dass sich individuelle Verantwortlichkeit noch nachweisen ließe [19]. Genau diese individuelle Zuordnung war es, die im Fall Spahn und in ähnlichen Affären den entscheidenden Unterschied machte.

Wie mühsam bereits heute Aufklärung im Gesundheitsbereich erkämpft werden muss, zeigt ein Vorgang, den der Journalist Paul Schreyer für das Magazin Multipolar dokumentiert hat. Danach registrierte ein vertraulicher Postmarketing-Bericht des Herstellers Pfizer bereits in den ersten drei Monaten nach der Zulassung des Impfstoffs Comirnaty mehr als tausend Todesverdachtsfallmeldungen, ohne dass das Paul-Ehrlich-Institut darin ein Risikosignal erkennen wollte [20]. Auf konkrete Nachfragen zu einzelnen Berechnungen und Hochrechnungen, etwa zur tatsächlichen Untererfassung solcher Verdachtsfälle, äußerte sich die Behörde gegenüber den anfragenden Journalisten wiederholt nicht [20].

Ein solcher Vorgang zeigt exemplarisch, wie schwer es schon unter geltendem Recht ist, an vollständige und einordnungsfähige Informationen aus sensiblen Gesundheitsbereichen zu kommen. Wenn Anfragen zu Themen wie Arzneimittelsicherheit künftig zusätzlich unter ein nachzuweisendes berechtigtes Interesse, eine mögliche Bereichsausnahme für wissenschaftliche Forschung oder unkalkulierbare Gebühren fallen, dürfte genau diese Art von Recherche, die bereits jetzt auf Zurückhaltung stößt, noch erheblich schwerer, langsamer oder am Ende gar nicht mehr zu leisten sein.

Auf brunhuber.com beschreibt der Beitrag "Todesverdachtsfälle nach Corona-Impfung" ein ganz ähnliches Muster im Umgang deutscher Bundesbehörden mit Anfragen zu gemeldeten Verdachtsfällen. Ob die geplante IFG-Reform gezielt zu diesem Zweck geschaffen wurde, lässt sich aus der Beschlusslage nicht belegen. Festzuhalten bleibt jedoch, dass jedes zusätzliche Hindernis für Auskunftsansprüche in einem Bereich, der ohnehin von behördlicher Zurückhaltung geprägt ist, die Aufklärung weiter erschwert, verzögert oder im Ergebnis verhindert.

Das Argument der Entlastung

Die Bundesregierung selbst begründet ihr Vorhaben mit drei Argumenten. Sie verweist auf eine komplexe Bedrohungslage, auf den Schutz von Beschäftigten und auf die Entlastung einer überforderten Verwaltung [21]. Die Zahl der Anfragen sei in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, und die Bearbeitung binde Personal, das an anderer Stelle fehle [22].

Dieses Argument verkennt jedoch, dass das bisherige Gesetz bereits umfassende Ausnahmetatbestände für Sicherheitsbelange und personenbezogene Daten enthielt. Jede Behörde konnte und musste im Einzelfall prüfen, ob eine Herausgabe tatsächlich Schaden anrichten würde [23]. Wer stattdessen pauschale Bereichsausnahmen einführt, verzichtet nicht auf Bürokratie, sondern verlagert sie. Die Informationsfreiheitsbeauftragten weisen darauf hin, dass künftig für jeden Antrag zusätzlich geprüft werden müsste, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, ob die Staatsangehörigkeit des Antragstellers passt und welche Gebühren anfallen. Das Ergebnis wäre nicht weniger, sondern mehr Verwaltungsaufwand [24].

Auffällig ist zudem, dass sich die Regierung bei der Bearbeitung problematischer Anfragen selbst schwertut, ohne dass dies mit der Zahl der Anfragen zu tun hätte. Die Zeitung Die Zeit berichtete, dass gerade Problemfälle bei der Umsetzung des Gesetzes als Begründung für die Reform herangezogen werden [25]. Was als Problemfall gilt, entscheidet freilich diejenige Stelle, die anschließend über die Herausgabe der Information befinden soll.

Wer künftig noch fragen darf

Die praktischen Folgen der Reform lassen sich an ihren einzelnen Bausteinen ablesen. Das Erfordernis eines berechtigten Interesses kehrt die bisherige Beweislastverteilung um. Nicht mehr der Staat muss begründen, warum er eine Information zurückhält, sondern der Bürger muss begründen, warum er sie überhaupt erhalten darf [26]. Was unter einem solchen Interesse zu verstehen ist, hat die Regierung bislang nicht präzisiert. Damit erhalten Behörden einen weiten Ermessensspielraum, um unbequeme Anfragen unter Verweis auf ein angeblich fehlendes Interesse abzulehnen [27].

Die vorgesehene Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger schließt Millionen Menschen ohne diese Staatsangehörigkeit vom Auskunftsrecht aus [28]. Der Ausschluss juristischer Personen trifft Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen und vor allem Medienunternehmen, die künftig keine Anträge mehr im Namen der Redaktion stellen könnten. Journalisten müssten als Privatpersonen auftreten, mit allen praktischen Problemen, die sich daraus für Rechtsschutz, Finanzierung und Zuordnung von Verantwortung ergeben [29].

Die Aufhebung der Gebührenobergrenze schließlich verwandelt Informationsfreiheit von einem allgemeinen Bürgerrecht in ein Privileg für jene, die sich hohe Kosten leisten können. Transparency International warnt vor Gebühren im Bereich von mehreren Tausend bis Zehntausend Euro [30]. FragDenStaat schätzt, dass unter diesen Bedingungen fast keine der bisherigen Anfragen mehr durchführbar wäre [31].

Ein Muster mit Geschichte

Wer die Chronologie betrachtet, erkennt ein wiederkehrendes Muster. Bereits 2025 war ein Vorstoß der CDU gescheitert, das Bundesgesetz vollständig abzuschaffen. Nur der Widerstand der Zivilgesellschaft verhinderte damals den vollständigen Wegfall [32]. Im Koalitionsvertrag mit der SPD wurde daraufhin vereinbart, das Gesetz in seiner bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürger und Verwaltung weiterzuentwickeln [33]. Was der Koalitionsausschuss nun beschlossen hat, ist nach Einschätzung von Transparency International genau das Gegenteil dieses Versprechens [34].

Diese Kontinuität legt nahe, dass es der handelnden Politik nicht um punktuelle Anpassungen geht, sondern um eine grundsätzliche Zurückdrängung jener Kontrollrechte, die sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten als unbequem erwiesen haben. Jedes Mal, wenn ein Beschaffungsskandal, eine Lobbyaffäre oder ein zweifelhafter Vertrag durch Aktenzugang aufgedeckt wurde, ist die Erinnerung an dieses Instrument bei denjenigen wachgehalten worden, die selbst einmal Gegenstand solcher Recherchen werden könnten.

Widerstand formiert sich

Der Protest gegen die Reform ist breit und reicht weit über klassische Parteigrenzen hinaus. Neben der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten und Transparency International haben sich Human Rights Watch, das European Centre for Press and Media Freedom und der Deutsche Journalisten-Verband zu Wort gemeldet [35]. Netzwerk Recherche bezeichnet die Pläne als Frontalangriff auf Transparenz und investigativen Journalismus [36]. Über eine Petition mit dem Titel Transparenz statt Amtsgeheimnis haben sich binnen kurzer Zeit Zehntausende Menschen gegen die Einschränkung ausgesprochen [37].

Auch innerhalb der Koalition gibt es Risse. Einzelne Abgeordnete der SPD äußern sich kritisch, und FragDenStaat fordert die Bundestagsfraktion offen auf, das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen einzuhalten [38]. Die Grünen, die nicht Teil der Regierung sind, sprechen von einer massiven Einschränkung der Rechte von Bürgern und Journalisten [39]. Selbst innerhalb der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wurde von einem stillen Abriss der Informationsfreiheit gesprochen, ein Hinweis darauf, dass der Widerstand gegen den Transparenzabbau nicht entlang gewohnter politischer Lager verläuft [40].

Was auf dem Spiel steht

Am Ende der Betrachtung steht eine einfache, aber folgenreiche Feststellung. Das Informationsfreiheitsgesetz war nie ein bloßes Verwaltungsinstrument. Es war das rechtliche Fundament, auf dem investigativer Journalismus und bürgerschaftliches Engagement in Deutschland Aufklärung über staatliches Handeln erzwingen konnten, ohne dass sie dafür Zugang zu internen Quellen oder wohlwollende Informanten benötigten [41]. Jede Reform, die dieses Fundament schwächt, verschiebt das Machtverhältnis zwischen Bürger und Behörde zugunsten der Behörde.

Die Bundesregierung mag ihre Motive mit Sicherheitsinteressen und Verwaltungsentlastung begründen. Die Wirkung der geplanten Änderungen ist jedoch unabhängig von der Absicht eindeutig. Wer künftig ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, wer Gebühren in unbekannter Höhe fürchten muss, wer als Organisation gar nicht mehr fragen darf und wer am Ende ohnehin nur geschwärzte Namen erhält, wird kaum noch in der Lage sein, einen Vorgang wie die Maskenbeschaffung unter Jens Spahn erneut aufzudecken. Genau das dürfte der eigentliche, unausgesprochene Zweck dieser Reform sein.

Der parlamentarische Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum Ende des Jahres soll nach Angaben von FragDenStaat ein Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden [42]. Ob der öffentliche Druck ausreicht, um die zentralen Grundsätze, den voraussetzungslosen Zugang für jede Person und die Beweislast bei der Behörde, wiederherzustellen, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden.


[1] Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, Beschlusspapier zur Weiterentwicklung des IFG, Juli 2026
[2] Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, Inkrafttreten 1. Januar 2006
[3] FragDenStaat, Angaben zur Zahl der IFG-Anfragen seit 2006
[4] Koalitionsbeschluss, Punkt 32 des Regierungsprogramms, Juli 2026
[5] Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
[6] Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, Stellungnahme zur IFG-Reform
[7] Offener Brief ziviler Organisationen, Hände weg vom IFG
[8] Presseberichterstattung zur Maskenaffäre um Jens Spahn
[9] Rechercheplattform FragDenStaat, Dokumentation der Maskenbeschaffung
[10] Deutscher Journalisten-Verband, Stellungnahme zur Beschränkung auf natürliche Personen
[11] Koalitionsvertrag der Berliner Landesregierung
[12] Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, März 2026
[13] Verfassungsblog, Analyse der Berliner Bereichsausnahme
[14] Transparency International Deutschland, Stellungnahme zur Berliner IFG-Reform
[15] Koalitionsbeschluss Bund, Begründung mit komplexer Bedrohungslage
[16] FragDenStaat, Vergleich der Bundes- und Berliner Reform
[17] Koalitionsbeschluss, Begründung zur Namensschwärzung
[18] Transparency International, Kritik an der Schwärzungspraxis
[19] Netzwerk Recherche, Stellungnahme zu Verantwortlichkeit und Transparenz
[20] Paul Schreyer, Multipolar, Todesverdachtsfälle nach Corona-Impfung: Paul-Ehrlich-Institut erkennt kein Risikosignal, 20. April 2026, https://multipolar-magazin.de/meldungen/0401
[21] Koalitionsbeschluss, Begründung Sicherheitsinteressen und Beschäftigtenschutz
[22] Die Zeit, Bericht zur Verwaltungsbelastung durch IFG-Anfragen
[23] Bestehende Ausnahmetatbestände im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
[24] Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, Kritik am Mehraufwand durch neue Prüfpflichten
[25] Die Zeit, Bericht über Problemfälle bei der IFG-Umsetzung
[26] Bundesdatenschutzbeauftragte, Kritik an der Beweislastumkehr
[27] Human Rights Watch und Transparency International, Kritik am Kriterium des berechtigten Interesses
[28] Human Rights Watch, Warnung vor Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit
[29] Deutscher Journalisten-Verband, Kritik am Ausschluss von Medienunternehmen
[30] Transparency International, Warnung vor prohibitiven Gebühren
[31] FragDenStaat, Einschätzung zur Zahl künftig noch möglicher Anfragen
[32] Bericht über gescheiterten CDU-Vorstoß zur vollständigen Abschaffung des IFG, 2025
[33] Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, 2025
[34] Transparency International, Bewertung des Koalitionsbeschlusses als Widerspruch zum Koalitionsvertrag
[35] Human Rights Watch, European Centre for Press and Media Freedom, Deutscher Journalisten-Verband, gemeinsame Kritik
[36] Netzwerk Recherche, Bezeichnung als Frontalangriff auf Transparenz
[37] Petition Transparenz statt Amtsgeheimnis
[38] FragDenStaat, Aufforderung an die SPD-Bundestagsfraktion
[39] Bündnis 90/Die Grünen, Stellungnahme zur IFG-Reform
[40] Berliner Abgeordnetenhaus, Debattenbeitrag zur Landesreform
[41] Grundsatzeinordnung zur Funktion des Informationsfreiheitsgesetzes für investigativen Journalismus
[42] FragDenStaat, Hinweis auf geplanten Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens

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