Der Artikel erschien am 31.07.2026
Die Steuer, über die die SPD nicht sprechen will
Während die Sozialdemokraten nach einer Reichensteuer rufen, bleibt die Mikrosteuer unbeachtet
Wenn der Sozialdemokratie die Wähler davonlaufen, entdeckt sie gewöhnlich die soziale Gerechtigkeit. Dann erscheinen Plakate mit entschlossenen Parolen. Große Vermögen sollen einen größeren Beitrag leisten. Milliardenerben sollen zur Verantwortung gezogen werden. Schlupflöcher sollen geschlossen und Privilegien beseitigt werden. Die Botschaft ist schlicht und einprägsam. Die Reichen besitzen zu viel und zahlen zu wenig.
Im Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2025 forderte die SPD eine Mindestbesteuerung großer Betriebsvermögen, die Wiederbelebung der ausgesetzten Vermögensteuer und eine stärkere Belastung sehr großer Erbschaften. Außerdem kündigte sie eine Finanztransaktionssteuer an.[1] Im Januar 2026 folgte das Papier „Große Erbschaft. Große Verantwortung“. Darin versprach die Partei einen persönlichen Freibetrag von einer Million Euro, einen besonderen Freibetrag für kleinere Unternehmen und eine progressive Besteuerung sehr großer Unternehmensvermögen.[2]
Das klingt kraftvoll. Doch es bleibt eine Politik innerhalb der vertrauten Grenzen des deutschen Steuerstaates. Wieder soll Vermögen bewertet werden. Wieder müssen Unternehmen, Grundstücke, Beteiligungen und Stiftungen steuerlich eingeordnet werden. Wieder beginnt der Streit darüber, welche Ausnahme gerechtfertigt und welches Privileg missbräuchlich ist.
Eine wesentlich grundlegendere Reform wird von der SPD dagegen nicht einmal ernsthaft erörtert. Es ist die Mikrosteuer auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Sie unterscheidet sich entscheidend von jener Finanztransaktionssteuer, die in sozialdemokratischen Programmen seit Jahren auftaucht. Sie erfasst nicht nur Aktienkäufe und andere Geschäfte an den Finanzmärkten. Sie erfasst grundsätzlich jede elektronische Zahlung. Pragmatisch kann man sagen Reiche bezahlen mehr und zahlen mehr Steuern.
Auch die mit Karte bezahlte Semmel beim Bäcker.
Zwei Steuern, die nicht verwechselt werden dürfen
Der Begriff Transaktion verführt zu einer folgenschweren Verwechslung. Eine Finanztransaktionssteuer und eine Mikrosteuer knüpfen zwar beide an Vorgänge an, bei denen Geld bewegt wird. Dennoch handelt es sich um zwei grundverschiedene Modelle.
Die Finanztransaktionssteuer ist eine Abgabe auf bestimmte Geschäfte des Finanzmarktes. Je nach Ausgestaltung betrifft sie den Kauf von Aktien, Anleihen, Derivaten oder anderen Wertpapieren. Die Überweisung der Miete, der Eingang des Arbeitslohns und die Kartenzahlung im Lebensmittelgeschäft gehören gewöhnlich nicht zu ihrer Grundlage.
Die Mikrosteuer geht sehr viel weiter. Sie wird auf jede Belastung und jede Gutschrift im bargeldlosen Zahlungsverkehr erhoben. Sie betrifft den Lohn ebenso wie die Miete, die Unternehmensrechnung ebenso wie die Übertragung eines Millionenbetrages. Auch Überträge zwischen Banken, Buchungen innerhalb eines Kreditinstituts und Zahlungen über neue technische Systeme können einbezogen werden.
Genau dies sah die Schweizer Volksinitiative „Mikrosteuer auf dem bargeldlosen Zahlungsverkehr“ vor. Ihr Verfassungstext verlangte eine einheitliche Abgabe auf jede Belastung und jede Gutschrift. Systematische Verrechnungen sollten ebenfalls erfasst werden. Selbst Zahlungen im Ausland sollten steuerpflichtig sein, wenn der Zahlende seinen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz hatte.[3]
Diese Mikrosteuer war nicht als weitere kleine Last neben allen bestehenden Abgaben gedacht. Sie sollte nach dem Willen ihrer Urheber die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelsteuer schrittweise ersetzen. Im ersten Jahr war ein Satz von 0,05 Promille vorgesehen. Das entspricht 0,005 Prozent.[3]
Aus einer Zahlung von 100 Euro wären damit zunächst 0,5 Cent Steuer entstanden. Bei 1000 Euro wären es fünf Cent gewesen. Werden Belastung und Gutschrift jeweils besteuert, verdoppelt sich die Belastung des gesamten Zahlungsvorgangs. Auch dann bleibt sie verschwindend gering.
Für eine Familie mit mittlerem Einkommen läge die Belastung nur bei einem Bruchteil dessen, was sie heute unmittelbar und mittelbar an Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Energiesteuern und anderen Abgaben zu tragen hat. Die Mikrosteuer würde nicht zusätzlich zu diesen Steuern erhoben, sondern an ihre Stelle treten. Der größte Teil des täglichen Konsums und der gewöhnlichen Haushaltszahlungen würde deshalb nur mit sehr kleinen Beträgen belastet.
Ganz anders sähe es bei jenen Akteuren aus, die täglich Millionen oder Milliarden bewegen. Nicht der Besitz an sich würde besteuert, sondern die tatsächliche Bewegung des Geldes. Wer wenige Zahlungen in überschaubarer Höhe vornimmt, entrichtet wenig. Wer unablässig gewaltige Summen zwischen Konten, Wertpapieren, Währungen und Finanzprodukten verschiebt, bezahlt entsprechend mehr. Die spekulierende Finanzelite könnte sich ihrer Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens nicht länger durch steuerlich günstige Konstruktionen entziehen.
Auch der Handel mit Aktien, Anleihen, Devisen und Derivaten würde von der Mikrosteuer erfasst. Jede einzelne Buchung verursachte eine geringe Abgabe. Für langfristige Anleger und Unternehmen, die sich über die Börse Kapital beschaffen, bliebe diese Belastung kaum von Bedeutung. Für den Hochfrequenzhandel wäre sie dagegen entscheidend. Dessen Geschäftsmodell beruht darauf, innerhalb kürzester Zeit eine gewaltige Zahl von Käufen und Verkäufen mit äußerst kleinen Gewinnspannen auszuführen. Sobald jede dieser Transaktionen besteuert wird, verliert dieses Modell seine wirtschaftliche Grundlage.
Die Börse könnte sich dadurch vom Kasino wieder zur Finanzierungsplattform zurückentwickeln. Ihre eigentliche volkswirtschaftliche Aufgabe besteht nicht darin, Computerprogramme in Sekundenbruchteilen gegeneinander wetten zu lassen. Sie soll Kapital zu den Unternehmen führen, die damit investieren, Arbeitsplätze schaffen und neue Produkte entwickeln. Eine Mikrosteuer würde langfristige Investitionen kaum berühren, die rastlose Spekulation jedoch spürbar verteuern. Das wäre kein Schaden für die Volkswirtschaft, sondern ein Gewinn.
Das Modell ist radikal, weil es nicht bei der Frage stehen bleibt, wie einzelne Wohlhabende stärker besteuert werden können. Es verändert die Grundlage der staatlichen Einnahmeerhebung. An die Stelle zahlreicher Steuern und eines schwer durchschaubaren Geflechts aus Vorschriften, Ausnahmen und Kontrollverfahren träte eine winzige Abgabe auf den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Masse der Bürger würde entlastet. Die großen Geldströme der Finanzwirtschaft würden erstmals umfassend zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen.
Auch der kleine Mann würde zahlen
Die Befürworter einer Mikrosteuer dürfen sich nicht derselben Unbestimmtheit bedienen, die sie den Verfechtern einer Reichensteuer vorwerfen. Auch der gewöhnliche Bürger wäre betroffen. Wer seine Semmel beim Bäcker mit Karte bezahlt, zahlt Mikrosteuer. Wer Geld auf das Konto seiner Tochter überweist, zahlt Mikrosteuer. Wer seinen Arbeitslohn erhält, könnte ebenfalls belastet werden.
Die Steuer ist formal nicht progressiv. Der Prozentsatz steigt nicht mit dem Einkommen oder dem Vermögen. Auf jeden erfassten Euro entfällt derselbe Satz.
Ihre soziale Wirkung entsteht erst durch zwei Umstände. Menschen und Unternehmen bewegen sehr unterschiedliche Geldmengen. Zugleich könnten die Einnahmen verwendet werden, um andere Steuern zu senken oder aufzuheben.
Eine Mikrosteuer, die zusätzlich zur Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und zu allen bestehenden Abgaben erhoben wird, wäre keine Revolution. Sie wäre nur eine weitere Steuer. Der Staat würde eine neue Einnahmequelle erschließen, ohne die Bürger an anderer Stelle zu entlasten.
Das ursprüngliche Schweizer Konzept war gerade deshalb bemerkenswert, weil es einen Ersatz bestehender Steuern verlangte. Nicht die Einführung einer neuen Abgabe war das Ziel. Die Grundlage des Steuersystems sollte verändert werden.[3]
Der Bürger hätte zwar auf seine Kartenzahlung eine kaum sichtbare Mikrosteuer entrichtet. Dafür sollte jedoch die erheblich höhere Mehrwertsteuer verschwinden. Auch die direkte Bundessteuer sollte nach und nach aufgehoben werden.
Erst unter dieser Voraussetzung kann aus der Mikrosteuer eine soziale Reform werden. Sie müsste Arbeit und alltäglichen Verbrauch entlasten. Ohne eine gesetzlich verbindliche Entlastung wäre das Versprechen wertlos.
Die alte Steuerwelt der SPD Bonzen
Die SPD bleibt dagegen ihren vertrauten Begriffen treu. Vermögensteuer und Erbschaftsteuer gehören zum politischen Wortschatz der Partei wie Mitbestimmung und Mindestlohn. Sie markieren einen Gegner und versprechen eine Umverteilung, ohne die gesamte Bevölkerung mit der Funktionsweise des Steuersystems zu beschäftigen. Es geht dabei nicht um reale Politik, sondern um populistischen Wählerfang.
Die Erbschaftsteuer bietet sich für diese Art der Politik besonders an. Der Satz „Erben ist keine Leistung“ passt auf ein Plakat. Er weckt Zustimmung bei allen, die kein großes Vermögen zu erwarten haben. Doch aus einer moralischen Feststellung entsteht noch kein brauchbares Steuergesetz.
Ein Familienunternehmen lässt sich nicht so einfach besteuern wie ein Bankkonto. Sein Wert besteht aus Maschinen, Gebäuden, Patenten, Kundenbeziehungen und Erwartungen an die Zukunft. Wird es vererbt, muss der Staat zunächst einen Wert festlegen. Danach beginnt der Kampf um Freibeträge, Zahlungsfristen und Verschonungsregeln.
Die SPD selbst erkennt dieses Problem. Ihr Konzept von 2026 sieht einen besonderen Unternehmensfreibetrag und eine Streckung der Steuerzahlung über 20 Jahre vor, wenn Arbeitsplätze gesichert werden.[2] Damit entstehen im Augenblick der angekündigten Vereinfachung bereits neue Bedingungen und Ausnahmen.
Das ist kein Beweis gegen jede Erbschaftsteuer. Große Vermögensübertragungen können eine Besteuerung rechtfertigen. Doch das Instrument bleibt kompliziert. Je komplizierter ein Gesetz wird, desto größer wird der Vorteil jener, die sich die besten Berater leisten können.
Ähnliches gilt für die Vermögensteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 1995 nicht wegen einer angeblichen Doppelbesteuerung verboten. Es beanstandete die ungleiche Bewertung verschiedener Vermögensarten. Grundvermögen wurde auf der Grundlage alter Einheitswerte erheblich günstiger behandelt als anderes Vermögen.[5] Der Gesetzgeber hätte eine neue verfassungsgemäße Regelung schaffen können. Er tat es nicht. Seit 1997 wird die Steuer nicht mehr erhoben.
Eine Wiederbelebung müsste erneut klären, wie Immobilien, Betriebe, Beteiligungen, Kunstwerke und andere Vermögensgegenstände regelmäßig bewertet werden. Das ist möglich. Einfach ist es nicht.
Der blinde Fleck im Parteiprogramm
Im Wahlprogramm von 2025 nennt die SPD die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer und ausdrücklich auch eine Finanztransaktionssteuer.[1] Die Mikrosteuer auf sämtliche bargeldlosen Zahlungen wird nicht vorgeschlagen.
Dieser Unterschied ist nicht nebensächlich. Die Finanztransaktionssteuer lässt die Grundordnung des Steuersystems unangetastet. Sie fügt dem vorhandenen Gefüge eine Abgabe auf ausgewählte Finanzgeschäfte hinzu. Die Mikrosteuer will dagegen die gewaltige Gesamtheit der elektronischen Geldbewegungen zur Grundlage staatlicher Einnahmen machen.
Warum schweigt die SPD über dieses Modell?
Ein Grund mag in seiner politischen Unbequemlichkeit liegen. Eine Reichensteuer kann als Abgabe dargestellt werden, die nur andere trifft. Bei der Mikrosteuer müsste die Partei den Bürgern sagen, dass jeder bargeldlose Zahlungsvorgang erfasst wird. Die Semmel beim Bäcker wäre ebenso betroffen wie der Kauf eines Wertpapierpaketes.
Die zweite Hälfte der Wahrheit wäre ebenso wichtig. Die Partei müsste sich festlegen, welche bestehenden Steuern im Gegenzug sinken. Sie könnte nicht nur höhere Einnahmen versprechen. Sie müsste auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer oder der Einkommensteuer verzichten.
Politiker sprechen gern über neue Mittel für Bildung, Infrastruktur und Sozialleistungen. Wesentlich seltener sprechen sie über Steuern, die der Staat abschaffen soll. Die Mikrosteuer zwingt zu dieser Entscheidung. Darin liegt ihre Stärke und zugleich der Grund, weshalb sie von der etablierten Politik gemieden wird.
Die tatsächliche Belastung durch die Mikrosteuer
Auch bei mehrstufigen Produktions- und Handelsketten fällt die Mikrosteuer bei jedem Zahlungsvorgang an. Wegen ihres äußerst niedrigen Satzes bleibt die gesamte Belastung jedoch erheblich geringer als die heutigen Gewinnsteuern, Gewerbesteuern, Energiesteuern und sonstigen Abgaben.
Entscheidend ist, dass die Mikrosteuer nicht zusätzlich erhoben wird. Sie ersetzt das bestehende Steuersystem einschließlich Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Unternehmenssteuern. Die Belastung einzelner Zahlungen darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Verglichen werden müssen die Mikrosteuer und die Summe sämtlicher Steuern, Abgaben sowie Verwaltungskosten, die mit ihrer Einführung entfallen.
Auch bei mehrstufigen Produktions- und Handelsketten fällt die Mikrosteuer bei jedem Zahlungsvorgang an. Wegen ihres äußerst niedrigen Satzes bleibt die gesamte Belastung jedoch erheblich geringer als die heutigen Gewinnsteuern, Gewerbesteuern, Energiesteuern und sonstigen Abgaben.
Entscheidend ist, dass die Mikrosteuer nicht zusätzlich erhoben wird. Sie ersetzt das bestehende Steuersystem einschließlich Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Unternehmenssteuern. Die Belastung einzelner Zahlungen darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Verglichen werden müssen die Mikrosteuer und die Summe sämtlicher Steuern, Abgaben sowie Verwaltungskosten, die mit ihrer Einführung entfallen.
Auch bei mehrstufigen Produktions- und Handelsketten fällt die Mikrosteuer bei jedem Zahlungsvorgang an. Wegen ihres äußerst niedrigen Satzes bleibt die gesamte Belastung jedoch erheblich geringer als die heutigen Gewinnsteuern, Gewerbesteuern, Energiesteuern und sonstigen Abgaben.
Entscheidend ist, dass die Mikrosteuer nicht zusätzlich erhoben wird. Sie ersetzt das bestehende Steuersystem einschließlich Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Unternehmenssteuern. Die Belastung einzelner Zahlungen darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Verglichen werden müssen die Mikrosteuer und die Summe sämtlicher Steuern, Abgaben sowie Verwaltungskosten, die mit ihrer Einführung entfallen.
Eine Reform statt einer Parole
Die Mikrosteuer ist kein Zaubermittel. Sie beseitigt weder Steuerflucht noch Ungleichheit durch einen einzigen Federstrich. Sie kann Finanzgeschäfte verteuern, Zahlungsströme verlagern und neue Belastungen in Produktionsketten schaffen. Doch sie besitzt einen Vorzug, den die sozialdemokratische Debatte über die Reichensteuer vermissen lässt. Sie stellt eine grundsätzliche Frage. Warum besteuert der Staat Arbeit und Verbrauch so schwer, während ungeheure elektronische Geldmengen mit kaum messbarer Geschwindigkeit durch Banken und Finanzmärkte bewegt werden?
Die Antwort kann nicht lauten, dass jeder Geldfluss Ausdruck von Reichtum ist. Das ist er nicht. Auch ein Unternehmen mit geringen Gewinnen kann hohe Zahlungen leisten. Auch eine Bank kann Geld im Auftrag ihrer Kunden bewegen. Deshalb müssen Belastung und wirtschaftliche Wirkung sorgfältig geprüft werden.Doch eine Partei, die sich Steuergerechtigkeit auf ihre Fahnen schreibt, müsste wenigstens bereit sein, diese Prüfung vorzunehmen. Sie müsste berechnen lassen, welche Einnahmen bei verschiedenen Sätzen entstehen könnten. Sie müsste untersuchen, welche Teile der Mehrwertsteuer oder der Einkommensteuer dadurch entbehrlich würden. Sie müsste offenlegen, wer tatsächlich gewinnt und wer verliert.
Stattdessen setzt die SPD auf bekannte Formeln. Große Erbschaften sollen zahlen. Spitzenvermögen sollen ihren gerechten Beitrag leisten. Die Begriffe sind wirkungsvoll, doch ihre genaue Bedeutung bleibt beweglich. Die Mikrosteuer erlaubt diese Bequemlichkeit nicht. Sie verlangt Zahlen. Sie verlangt eine klare Bemessungsgrundlage. Vor allem verlangt sie die Antwort auf die Frage, welche alte Steuer verschwinden soll, wenn die neue eingeführt wird. Vielleicht liegt gerade darin der Grund für das Schweigen. Eine Reichensteuer ist schnell gefordert. Eine wirkliche Steuerreform zwingt den Staat dagegen, nicht nur über das Geld der Bürger, sondern auch über seine eigenen Ansprüche zu sprechen.
Die Mikrosteuer muss nicht sofort eingeführt werden. Sie muss aber endlich ernsthaft untersucht werden. Wer sie verwirft, sollte dies mit Berechnungen und nicht mit Schweigen tun. Wer sie befürwortet, muss ihre Risiken ebenso offen nennen wie ihre Möglichkeiten.
Viele ehemalige Genossen sagen, die SPD ist aktuell eine Partei, die sich selbst und ihre Funktionäre bedient. Wähler sind nur notwendig um die 5 Prozent Hürde zu bezwingen. Es geht nicht um echte Lösungen für dei Bürger. Es ist ein Geschäft mit Posten.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob die SPD noch eine weitere Steuer für Reiche ankündigt. Die Frage lautet, weshalb sie eine Reform ignoriert, die das gesamte Steuersystem verändern und Arbeit, Mittelstand und alltäglichen Konsum tatsächlich entlasten könnte.
Quellen
[7] Brunhuber.com: Mit der Mikrosteuer zu einer gerechteren Gesellschaft, 24. Mai 2026
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